Eigengeschäfte von Führungskräften: BaFin plant höhere Meldeschwelle

Die BaFin beabsichtigt, per Allgemeinverfügung die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften von 20.000 auf 50.000 Euro anzuheben. Diese Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die BaFin will mit diesem Schritt die betroffenen Führungskräfte sowie die jeweiligen Emittenten entlasten. Ein höherer Schwellenwert ist durch den sogenannten EUListing Act möglich: Dieses europäische Gesetzgebungspaket soll unter anderem die dauerhaften Kosten einer Börsennotiz reduzieren. Der höhere Schwellenwert soll zugleich ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Transparenz und Anzahl der Meldungen herstellen. So erwartet die BaFin, dass die Anzahl der Meldungen sinken wird, ohne dass hierdurch das Transparenzniveau beeinträchtigt wird.
Vor Erlass der Allgemeinverfügung führt die BaFin gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz eine Anhörung durch. Den entsprechenden Entwurf der Allgemeinverfügung hat die BaFin am 27. Oktober 2025 auf Ihrer Homepage veröffentlicht. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 17. November 2025 entgegen. Diese Informationen wurden wortgleich der BaFin-Meldung entnommen.