EIOPA schlägt Eins-zu-eins-Kapitalanforderungen für Kryptoanlagen von EU-Versicherern vor
Die EIOPA hat am 27. März 2025 ihre technische Empfehlung an die Europäische Kommission veröffentlicht, in der sie empfiehlt, eine Eins-zu-Eins-Kapitalanforderung konsequent auf alle Kryptobestände von EU-(Rück-)Versicherern anzuwenden. Die EIOPA hält einen 100-prozentigen Sicherheitsabschlag in der Standardformel für diese Vermögenswerte angesichts ihrer inhärenten Risiken und hohen Volatilität für sinnvoll und angemessen.
Krypto-Vermögenswerte sind eine relativ neue Anlageklasse im Finanzbereich und ihre aufsichtsrechtliche Behandlung befindet sich noch in der Entwicklung. Während die Eigenkapitalverordnung (CRR) und die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) Übergangsmaßnahmen für Krypto-Vermögenswerte vorsehen, enthält der EU-Rechtsrahmen für (Rück-)Versicherer bislang keine spezifischen Bestimmungen für Krypto-Vermögenswerte. Infolgedessen klassifizieren die (Rück-)Versicherer ihre Krypto-Vermögenswerte derzeit ohne einen einheitlichen Ansatz.
EIOPAs empirische Analyse historischer Krypto-Vermögenswertdaten deutet darauf hin, dass die derzeitigen Kapitalgewichtungsoptionen – wie das auf immaterielle Vermögenswerte angewandte Stressniveau von 80 % – die mit Krypto-Exposures verbundenen Risiken tatsächlich unterschätzen.
Diese Veröffentlichung erfolgt als Reaktion auf den Call for Advice der Europäischen Kommission und im Anschluss an eine öffentliche Konsultation mit den Interessengruppen zu diesem Thema. Die Kommission wird nun die technische Beratung der EIOPA bei der Überprüfung der Stufe 2-Bestimmungen von Solvency II berücksichtigen.