EIOPA startet Konsultation zu Maßnahmen der Stärkung der Aufsicht über das Liquiditätsmanagement von betrieblichen Pensionsfonds
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), die derivative Instrumente halten, sind erheblichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt. In einigen EU-Mitgliedsstaaten setzen die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in erheblichem Umfang Derivate ein, um Zins- und Wechselkursrisiken zu reduzieren. Diese Absicherungspositionen machen sie jedoch auch anfällig für rasche Änderungen der Zinssätze und/oder des Wertes von Fremdwährungen, was zu kurzfristigen Nachschussforderungen führen kann, denen die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nachkommen müssten.
Diese Schwachstellen unterstreichen die Notwendigkeit einer gründlichen Bewertung der Liquiditätsrisiken, denen die Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung ausgesetzt sind – einschließlich Nachschussforderungen und Sicherheiten, vorzeitige Abhebungen und ausgehende Überweisungen – sowie ihrer Fähigkeit, diese Risiken zu steuern.
Das EIOPA-Konsultationspapier, veröffentlicht am 26. September 2024, enthält den Entwurf einer Opinion zur Beaufsichtigung des Liquiditätsrisikomanagements von EbAV. Ziel ist es, die Konvergenz der Aufsicht zu verbessern, um die Mitglieder und Begünstigten von Pensionsfonds zu schützen und die Stabilität der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und des Finanzsystems insgesamt zu stärken.
Der Entwurf fördert einen risikobasierten, vorausschauenden und verhältnismäßigen Ansatz und erwartet von den Aufsichtsbehörden:
- die Liquiditätsrisiken von EbAV zu überwachen und zu bewerten,
- wenn festgestellt wird, dass die Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung wesentliche Liquiditätsrisiken aufweisen, ihre Fähigkeit zu bewerten, diese Risiken zu steuern, und
- sicherzustellen, dass EbAV, die wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, einige wichtige Grundsätze für die Steuerung dieser Risiken erfüllen, u.a. durch Stresstests der Zahlungsströme, die Erstellung von Notfallplänen und die Schaffung eines Puffers an liquiden Vermögenswerten zur Deckung etwaiger Ausfälle.
Die EIOPA bittet um Feedback zu ihrer Konsultation bis zum 20. Dezember 2024.