ESAs kündigen Zeitplan für die Sammlung von Informationen für die Benennung von kritischen IKT-Drittanbietern gemäß DORA an
Die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – die ESAs) haben am 15. November 2024 einen Beschluss über die Informationen veröffentlicht, die die zuständigen Behörden ihnen für die Benennung kritischer IKT-Drittdienstleister gemäß DORA melden müssen.
Der Beschluss gibt einen allgemeinen Rahmen für die jährliche Übermittlung der für die Benennung der CTPP erforderlichen Informationen an die ESA vor. Dazu gehören: Fristen, Häufigkeit und Stichtage, allgemeine Verfahren für die Übermittlung von Informationen, Qualitätssicherung und Revisionen der übermittelten Daten sowie Vertraulichkeit und Zugang zu Informationen.
Insbesondere verlangt der Beschluss von den zuständigen Behörden, bis zum 30. April 2025 die Register mit Informationen über vertragliche Vereinbarungen der Finanzunternehmen mit IKT-Drittdienstleistern zu melden. Daher erwarten die ESA, dass die zuständigen Behörden die Informationsregister von den ihrer Aufsicht unterliegenden Finanzunternehmen im Voraus und nach ihren eigenen Zeitplänen einholen.