ESAs veröffentlichen gemeinsame Leitlinien zu ESG-Stresstests
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – die ESAs) haben am 8. Januar 2026 ihre gemeinsamen Leitlinien zu Stresstests im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) veröffentlicht. Diese Leitlinien bieten den nationalen Versicherungs- und Bankenaufsichtsbehörden klare Anleitungen dazu, wie ESG-Risiken in aufsichtsrechtliche Stresstests integriert werden können, sowohl bei der Verwendung etablierter Rahmenwerke als auch bei der Durchführung ergänzender Bewertungen der Auswirkungen von ESG-Risiken.
Die Leitlinien legen gemeinsame Standards für die Einbeziehung von ESG-Risiken in Stresstestmethoden im gesamten Finanzsystem der EU fest. Sie enthalten Leitlinien für die Konzeption von ESG-integrierten Stresstests und umreißen die erforderlichen organisatorischen und governancebezogenen Vorkehrungen. Die Leitlinien sollen einen einheitlichen, langfristigen Ansatz für ESG-Stresstests unterstützen und gleichzeitig Flexibilität bieten, um künftigen methodischen Fortschritten und Verbesserungen der Datenverfügbarkeit Rechnung zu tragen. Wichtig ist, dass sie keine neuen Anforderungen an die zuständigen Behörden zur Durchführung von ESG-orientierten aufsichtlichen Stresstests einführen. Die Leitlinien unterliegen einem „Comply-or-Explain“-Verfahren durch die nationalen zuständigen Behörden und werden im ersten Quartal 2026 in alle Amtssprachen der EU übersetzt.
Diese Leitlinien sollen Konsistenz, Langfristigkeit und gemeinsame Standards für ESG-Risikobewertungsmethoden im Einklang mit Artikel 100 Absatz 4 CRD und Artikel 304c Absatz 3 Solvency II gewährleisten, die die Veröffentlichung der gemeinsamen Leitlinien bis zum 10. Januar 2026 vorschreiben. Den „Final Report on Joint ESAs Guidelines on ESG Stress Testing“ finden Sie hier.