ESMA finalisiert ihre Empfehlung zum CSDR-Sanktionsmechanismus
Die ESMA hat am 19. November 2024 ihren Abschlussbericht über die technische Beratung der Europäischen Kommission zum Sanktionsmechanismus im Rahmen der Zentralverwahrer-Verordnung (CSDR) veröffentlicht.
Die Empfehlungen zielen darauf ab, allen Akteuren in der Abwicklungskette Anreize zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz zu geben, auch im Hinblick auf den möglichen Übergang zu T+1 in der EU. Die Ratschläge der ESMA zur Verbesserung der Anwendung des CSDR-Sanktionsmechanismus umreißen drei Hauptaspekte:
- Alternative Parameter zur Berechnung der Sanktionen wegen fehlender Barmittel, wenn der offizielle Zinssatz für Übernachtkredite der Zentralbank, die die Abrechnungswährung ausgibt, nicht verfügbar ist,
- die Behandlung historischer Referenzpreise für die Berechnung der Sanktionen bei verspätetem Ausgleich,
- die Ausgestaltung und Höhe der Strafzinsen für jede Anlageklasse.