ESMA veröffentlicht Grundsätze für die Beaufsichtigung von Drittparteirisiken
Die ESMA hat am 12. Juni 2025 neu entwickelte Grundsätze für die Beaufsichtigung von Drittparteirisiken veröffentlicht.
Die 14 Grundsätze für die Beaufsichtigung von Drittparteirisiken wurden entwickelt, um den wachsenden Risiken zu begegnen, die in den letzten Jahren bei der Nutzung von Outsourcing, Delegation oder anderen Arten von Drittparteidienstleistungen durch beaufsichtigte Unternehmen beobachtet wurden.
Die Grundsätze bieten den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) und der ESMA eine gemeinsame Aufsichtsgrundlage, die die Robustheit der Aufsichtsrahmen erhöht und den Beaufsichtigten hilft, die Risiken Dritter zu verstehen und zu handhaben.