EU-Amtsblatt: RTS zur Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen bei Warenpositionsrisiko veröffentlicht
Im EU-Amtsblatt vom 5. Mai 2025 ist die „Delegierte Verordnung (EU) 2025/855 der Kommission vom 28. Januar 2025 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/931 festgelegten technischen Regulierungsstandards durch Festlegung der Formel für die Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Warenpositionsrisiko“ veröffentlicht worden.
Kreditinstitute sollen künftig zur Berechnung des Aufsichtsdeltas für Kauf- und Verkaufsoptionen im Bereich des Warenpositionsrisikos einen angepassten Ansatz verwenden, wie er in Artikel 279a Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorgesehen ist. Dieser orientiert sich an den Vorgaben des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) und trägt insbesondere Marktbedingungen mit potenziell negativen Preisen Rechnung. Um Rechenprobleme zu vermeiden, wird – analog zum Zinsrisiko – ein modifizierter Rechenansatz angewendet, der auch unter außergewöhnlichen Marktverhältnissen eine verlässliche Bestimmung des Aufsichtsdeltas ermöglicht. Die bestehende EU-Verordnung 2021/931 soll entsprechend ergänzt werden, um diesen Standard umzusetzen.