EU-Amtsblatt: Verordnung zur Änderung der CSDR in Bezug auf einen verkürzten Abwicklungszyklus (T+1) veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 14. Oktober 2025 ist die „Verordnung (EU) 2025/2075 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 in Bezug auf einen verkürzten Abwicklungszyklus in der Union“ veröffentlicht worden.

Mit dieser Verordnung wird der verpflichtende Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte von derzeit T+2 auf T+1 verkürzt, um Risiken zu reduzieren, Kosten zu senken und mit internationalen Finanzmärkten Schritt zu halten. Bestimmte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden aufgrund ihrer Komplexität und individueller Absprachen von der T+1-Regel ausgenommen, sofern sie korrekt dokumentiert sind. Die ESMA wird die Effizienz der Abwicklung in dieser Übergangsphase eng überwachen. Um den Marktteilnehmern eine koordinierte und fristgerechte Umstellung zu ermöglichen, gilt die Verordnung ab dem 11. Oktober 2027.