EU-Kommission nimmt Maßnahmenpaket an, das den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger gestalten soll
Am 17. Juni 2025 hat die EU-Kommission das o.g. Maßnahmenpaket angnommen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen darauf abzielen, die Verbriefungstätigkeit in der EU zu erleichtern und gleichzeitig die Finanzstabilität zu wahren. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken und so Wirtschaftswachstum, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU zu fördern. Diese Überprüfung ist die erste Gesetzesinitiative, die im Rahmen der Strategie der Spar- und Investitionsunion (SIU) vorgeschlagen wird.
Die aktuell vorgeschlagenen regulatorischen Änderungen zielen darauf ab, diese Mängel zu beheben und letztlich den EU-Verbriefungsmarkt zu stärken. Durch die Beseitigung unangemessener Emissions- und Investitionshemmnisse wird erwartet, dass die Finanzinstitute ihre Verbriefungstätigkeit ausweiten und vor allem die Kapitalerleichterungen für zusätzliche Kredite an Haushalte und Unternehmen in der EU nutzen werden. Neben Änderungen der Verbriefungsverordnung und der CRR sieht das Maßnahmenpaket auch Änderungen bei der Behandlung von Verbriefungspositionen im Rahmen der Delegierten Verordnung über die Liquiditätsdeckungsquote vor. Zu den letztgenannten Änderungen sieht die EU-Kommission eine Frist zur Einreichung der Stellungnahmen bis zum 15. Juli 2025 vor.
In den kommenden Wochen plant die Kommission außerdem, Entwürfe für Änderungen an der delegierten Verordnung zu Solvabilität II zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die Änderungsentwürfe werden darauf abzielen, den aufsichtsrechtlichen Rahmen für Versicherungen zu verbessern, um die tatsächlichen Risiken von Verbriefungen besser zu berücksichtigen und unnötige aufsichtsrechtliche Kosten für Versicherer bei Investitionen in Verbriefungen zu vermeiden.Detaillierte Informationen sowie weiterführende Links zu den einzelnen Dokumenten können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 17. Juni 2025 entnehmen.
Lesen Sie hierzu auch die diesbezügliche DK-Stellungnahme „EU-Vorschläge zur Verbriefung: Deutsche Kreditwirtschaf sieht richtige Ansätze – Kritisch werden die Vorschläge zur Ausgestaltung der Kapitalanforderungen bewertet“.