EU-Kommission stellt delegierte Verordnung zur Überarbeitung von Solvency II vor

Die EU-Kommission hat am 29. Oktober 2025 einen delegierten Rechtsakt vorgestellt, der die Regeln für Versicherungsunternehmen, die unter Solvency II beaufsichtigt werden, ändert.

Ziel ist es, dass diese Unternehmen verstärkt langfristige Investitionen – etwa in Eigenkapital- oder Realwirtschaftsprojekte – tätigen können, ohne ihre Stabilität oder den Schutz der Versicherungsnehmer zu gefährden. Die Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts zu Solvency II (inklusive seines Anhangsist Teil von zwei Maßnahmen der EU-Kommission, um institutionelle Anleger wie Banken und Versicherer bei der Finanzierung der EU-Wirtschaft im Rahmen der SIU zu unterstützen. Sie zielen darauf ab, die Eigenkapitalinvestitionen von Banken und Versicherern zu fördern. Weiterführende Informationen finden Sie in der übergreifenden Pressemitteilung der EU-Kommission. Der delegierte Rechtsakt tritt erst in Kraft, nachdem er im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Lesen Sie außerdem eine erste Stellungnahme des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) zu dem Rechtsakt.