EU-Kommssion startet Konsultation zu den Basel III-Marktrisikovorschriften für Banken

Die EU-Kommission hat am 6. November 2025 eine Konsultation zum aufsichtsrechtlichen Rahmen für Marktrisiken von Banken, der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (Fundamental Review of the Trading Book – FRTB), eingeleitet.

Die Konsultation befasst sich mit der kurz- bis mittelfristigen Anwendung des FRTB-Rahmens im CRR-Kontext, um Wettbewerbsnachteile für EU-Institute wegen unterschiedlicher Implementierungs-Zeitpläne in Drittstaaten zu vermeiden. Es werden zwei politische Optionen zur Konsultation gestellt:
  1. gezielte Übergangs- und Erleichterungsmaßnahmen (z. B. Phasen­ein­führung bei nicht-modellierbaren Risiko­faktoren, operationalen Erleichterungen)
  2. ein temporärer Multiplikator zur Abmilderung der Kapitalanforderungserhöhungen für betroffene Banken
Ziel ist es, auf Basis von Stakeholder-Feedback die Möglichkeit einer Delegierten Verordnung nach Art. 461a CRR zur Einführung dieser Maßnahmen zu prüfen. Die Konsultation läuft bis zum 6. Januar 2026.