EU-Rat gibt grünes Licht für neue ESG-Rating-Verordnung

Der Rat hat am 19. November 2024 die neue Verordnung über Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) angenommen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Rating-Tätigkeiten in der EU kohärenter, transparenter und vergleichbarer zu gestalten, um das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken.

Die Verordnung wird nach der nun erfolgten Annahme durch den EU-Rat im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Verordnung wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung kommen. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des EU-Rates.