Europäischer Rat beschließt Beibehaltung bestimmter Liquiditätsvorschriften für Banken
Der Rat hat am 12. Juni 2025 gezielte Änderungen der EU-Liquiditätsvorschriften für den Bankensektor angenommen. Mit diesen Änderungen soll die Liquidität auf den Finanzmärkten erhalten und dafür gesorgt werden, dass die Wettbewerbsbedingungen für EU-Banken und internationale Banken stärker übereinstimmen.
Mit diesem Beschluss wird die derzeitige Übergangsregelung für die Quoten bei bestimmten kurzfristigen Wertpapierfinanzierungsgeschäften der Banken dauerhaft angewendet. Diese Quoten werden unter anderem zur Berechnung einer zentralen Aufsichts- und Stabilitätsanforderung, der sogenannten strukturellen Liquiditätsquote, verwendet.
Ohne ein Eingreifen wären die Quoten – die nach der nunmehr dauerhaften Regelung niedriger sind als die nach den internationalen Basler Standards für Banken festgelegten Quoten – am 28. Juni dieses Jahres umgehend gestiegen. Die Verwendung einer niedrigeren Quote für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in der Berechnungsformel für die strukturelle Liquiditätsquote dürfte zu mehr Liquidität für EU-Banken führen, ohne deren Stabilität zu beeinträchtigen.
Zugleich haben viele bedeutende Drittländer zur Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote bereits dauerhaft niedrigere Faktoren für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte herangezogen als in den Basler Standards vorgesehen. Die Banken der EU wären demnach im Nachteil, wenn die ähnlich niedrigen Übergangsquoten nicht beibehalten würden.
Dies ist der letzte Schritt des Annahmeverfahrens. Die Änderungen der Eigenmittelverordnung werden nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 29. Juni 2025. Diese Informationen wurden wortgleich der Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 12. Juni 2025 unter diesem Link entnommen.