EZB startet Konsultation zu ihrem Ansatz bezüglich der im EU-Recht verfügbaren Optionen und Ermessensspielräume (CRR III und CRD VI)
Die EZB hat am 8. November 2024 ein Konsultationsverfahren zu ihren überarbeiteten Grundsätzen für die Anwendung der im EU-Bankrecht vorgesehenen Optionen und Ermessensspielräume eingeleitet.
In den überarbeiteten Grundsätzen wird dargelegt, wie die EZB die Optionen und Ermessensspielräume ausüben wird, die den Aufsichtsbehörden nach EU-Recht bei der Beaufsichtigung von Banken zur Verfügung stehen. Diese Optionen und Ermessensspielräume beziehen sich auf mehrere aufsichtsrechtliche Vorschriften, wie zum Beispiel die Definition der Eigenmittel, die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für bestimmte Risikokategorien, die Arten von Vermögenswerten, die in das Handelsbuch aufgenommen werden, und die zulässigen Ausnahmen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises einer Bankengruppe. Die Konsultation läuft bis zum 10. Januar 2025.