FRTB: EU-Kommission schlägt vor, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen für das Marktrisiko gem. Basel III um ein weiteres Jahr zu verschieben
veröffentlicht am 16.06.2025 | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die EU-Kommission hat am 12. Juni 2025 einen delegierten Rechtsakt angenommen, mit dem der Termin für die Anwendung des einzigen in der EU verbleibenden Teils der internationalen Standards von Basel III – der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (Fundamental Review of the Trading Book, FRTB) – um ein weiteres Jahr – auf den 1. Januar 2027 – verschoben wird.
Der FRTB zielt darauf ab, ausgefeiltere Risikomessverfahren einzuführen, die eine engere Angleichung zwischen den Eigenkapitalanforderungen und den tatsächlichen Risiken, denen die Banken bei ihren Kapitalmarktaktivitäten ausgesetzt sind, ermöglichen.
Die Verschiebung des Anwendungsdatums der FRTB-Vorschriften um ein weiteres Jahr wird der Kommission Zeit geben, die internationalen Entwicklungen zu bewerten und weitere Schritte zur Umsetzung der FRTB in der EU zu unternehmen, um gleiche internationale Wettbewerbsbedingungen für EU-Banken zu gewährleisten.
Der delegierte Rechtsakt unterliegt nun der Kontrolle des Europäischen Parlaments und des Rates für einen Zeitraum von drei Monaten (der um weitere drei Monate verlängert werden kann). Den noch im EU-Amtsblatt zu veröffentlichende delegierte Rechtsakt finden Sie hier; die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 12. Juni 2025 an dieser Stelle.