Geldwäscheprävention: BaFin und FIU veröffentlichen aktualisierte Fassung der Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen
Die BaFin und die FIU haben am 28. November 2025 eine aktualisierte Fassung der Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie berücksichtigt Anmerkungen des Privatsektors und wurde um praktische Anwendungsbeispiele ergänzt. Die Orientierungshilfe soll Verpflichteten helfen, wenn sie Verdachtsmeldungen erstatten.
Ein meldepflichtiger Sachverhalt liegt vor, wenn Tatsachen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) hindeuten. Die Orientierungshilfe soll helfen, die Begriffe „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung besser einzuordnen.
Die Orientierungshilfe ergänzt die bisherigen Veröffentlichungen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) und BaFin. Sie basiert auf den Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuA) zum GwG der BaFin und den Allgemeinen Anforderungen an die Darstellung des Sachverhalts (Finanzsektor) der FIU.
Besteht Unsicherheit, ob die in der Orientierungshilfe dargestellten Voraussetzungen für die Meldung nach § 43 Absatz 1 Satz 1 GwG erfüllt sind, muss das Institut im Zweifel eine Verdachtsmeldung abgeben. So regeln es die AuA im Allgemeinen Teil unter 10.3.
Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG. Verstöße gegen diese Pflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Diese Informationen wurden wortgleich der BaFin-Meldung vom 28. November 2025 unter diesem Link entnommen.