Genossenschaftsbanken: BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals

Die BaFin hat am 2. Januar 2026 eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können.

In der vom 1. Januar 2026 an geltenden Fassung setzt die Aufsicht zudem fest, unter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile vorab genehmigt ist.
Die Allgemeinverfügung gilt bis Ende 2026. Sie betrifft ausschließlich Genossenschaftsbanken, die nicht der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) unterliegen. Hintergrund sind die Vorgaben der CRR und der ergänzenden Delegierten Verordnung, die die Europäische Kommission für die Anforderungen an Eigenmittel erlassen hat.Die vorhergehende Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals bei Genossenschaftsbanken war bis zum 31. Dezember 2025 befristet.Diese Informationen wurden wortgleich der BaFin-Meldung vom 2. Januar 2026 unter diesem Link entnommen.