Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich im BGBl. veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt vom 5. März 2025 ist das „Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich“ vom 28. Februar 2025 veröffentlicht worden. Das Gesetz beinhaltet unter anderem Änderungen des HGB, des WpHG, des KWG, des ZAG, der ZAG-PrüfbV und der PrüfbV.

Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes sind Regelungen zur fristgerechten Umsetzung von EU-Rechtsakten im Finanzmarktbereich. Diese galt es in deutsches Recht umzusetzen, wie Teile der Richtlinie (EU) 2023/864 zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP-Omnibus-Richtlinie), die Verordnung (EU) 2024/886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro und Teile der geänderten EU-Bankenverordnung (CRR). Die Änderungen des KWG regeln insbesondere das anwendbare Recht für Förderinstitute und Bürgschaftsbanken und dienen der Ausübung von Wahlrechten gem. CRR. Diese Änderungen sind bereits am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Zudem wurde im Versicherungsaufsichtsgesetz aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der Paragraf 319 geändert, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/97 über den Versicherungsvertrieb (Neufassung) umzusetzen. Darüber hinaus wurden Regelungen formuliert, um die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet und überwacht, noch bis Ende des Jahres 2025 aufzulösen, da diese mit fortschreitender Abwicklung der übernommenen Risikopositionen und entsprechender Reduktion von Aufgaben und Personal keine verwaltungsökonomisch sinnvolle Größenordnung für eine Bundesanstalt mehr darstelle.
Das Gesetz tritt unter Berücksichtigung der Ausnahmen in Artikel 15 am Tag nach der Verkündung in Kraft.