GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt vom 1. September 2025 ist die „Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV)“ veröffentlicht worden.

Die GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) konkretisiert die Anforderungen an elektronische Meldungen, die gemäß § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu übermitteln sind. Die Verordnung tritt am 1. März 2026 in Kraft.