Kapitalmarktunion: EU-Rat nimmt überarbeitete Vorschriften für EU-Clearingdienstleistungen an

Der EU-Rat hat am 19. November 2024 neue Vorschriften für Clearingdienstleistungen angenommen, mit denen die Verordnung und die Richtlinie über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) überarbeitet werden. Ziel der neuen Vorschriften ist es, die EU-Clearinglandschaft attraktiver und widerstandsfähiger zu machen, die offene strategische Autonomie der EU zu unterstützen und die Finanzstabilität der EU zu wahren.

Durch die neuen Vorschriften sollen die EU-Clearingdienstleistungen verbessert werden, und zwar durch die Straffung und Verkürzung von Verfahren, die Verbesserung der Kohärenz zwischen Vorschriften und die Stärkung der Aufsicht über CCPs. Insbesondere sollen die neuen Vorschriften dazu beitragen, die übermäßige Abhängigkeit von systemrelevanten CCPs in Drittstaaten zu verringern. Dafür werden alle einschlägigen Marktteilnehmer verpflichtet, aktive Konten bei EU-CCPs zu führen und einen repräsentativen Anteil bestimmter systemrelevanter Derivatekontrakte im Binnenmarkt zu clearen.
Die überarbeitete Verordnung und die überarbeitete Richtlinie über europäische Marktinfrastrukturen werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Dies ist in der Pressemitteilung des EU-Rates nachzulesen.