Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) im BGBI. veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt vom 28. August 2025 ist die „Verordnung zur Konkretisierung von Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen nach § 36 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (Kryptomärktemitteilungs-Verordnung — KMMV)“ veröffentlicht worden.

Die Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) regelt die Offenlegung von Insiderinformationen im Rahmen des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Sie bestimmt, welche Informationen in Mitteilungen enthalten sein müssen und wie diese Informationen übermittelt werden sollen. Die Verordnung tritt am 29. August 2025 in Kraft.