PSD2-Kontozugangsschnittstellen: Erleichterungen für kontoführende Zahlungsdienstleister

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 19. Mai 2025 eine Aufsichtsmitteilung zu PSD2-Kontozugangsschnittstellen veröffentlicht. Darin beschreibt sie Erleichterungen für kontoführende Zahlungsdienstleister. Konkret geht es um die Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrages für kartenausgebende Zahlungsdienstleister.

Mit PSD2-Kontozugangsschnittstellen stellen kontoführende Zahlungsdienstleister einen Zugang zu ihren online zugänglichen Zahlungskonten für Drittdienstleister bereit. Für kartenausgebende Zahlungsdienstleister beschränkt sich dieser Zugang nach § 45 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz auf die Möglichkeit, sich die Verfügbarkeit eines bestimmten Geldbetrages auf dem Zahlungskonto bestätigen zu lassen.