Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz) veröffentlicht
Das BMF hat am 27. August 2024 den Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes veröffentlicht.
Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, – aufbauend auf dem Zukunftsfinanzierungsgesetz – die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern.
Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Kapitalmittel in stärkerem Umfang für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien nutzbar zu machen. Angesichts des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Maßnahmen zur Absicherung von Investitionen in erneuerbare Energien, wie etwa dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, auch darüber hinaus einen rechtssicheren Rahmen für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu schaffen, um die dringend notwendigen Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen.Der Entwurf des Artikelgesetzes ändert u.a. das Wertpapierhandelsgesetz, die Wertpapierhandelsanzeigeverordnung, die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und – Organisationsverordnung, die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung, das Wertpapierprospektgesetz, das Aktiengesetz, das Börsengesetz, das Gesetz über elektronische Wertpapiere, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Kreditwesengesetz, die Großkredit- und Millionenkreditverordnung, das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, das Wertpapierinstitutsgesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz, und die Prüfungsberichtsverordnung.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.