Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 8. Januar 2025 ist die „Richtlinie (EU) 2025/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129″ veröffentlicht worden.

Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Artikel 92 bis 95 gelten ab dem 30. Januar 2027. Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens bis zum 29. Januar 2027 die Maßnahmen, die erforderlich sind, um Artikel 1 bis 91, Artikel 96 und Artikel 97 dieser Richtlinie nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis. Sie wenden diese Maßnahmen ab dem 30. Januar 2027 an.