Schreiben der Europäischen Kommission an die ESAs und die AMLA über die Aufhebung der Priorisierung von Rechtsakten der Stufe 2 in der Finanzdienstleistungsgesetzgebung

Die Rechtsakte der Stufe 1 die von den Mitgesetzgebern für den Zeitraum 2019-2024 angenommen wurden, haben die Kommission ermächtigt 430 Rechtsakte der Stufe 2 zu erlassen. Eine so große Anzahl von zu erlassenden Maßnahmen gibt Anlass zur Sorge. 

Inzwischen wurden 115 Ermächtigungen als nicht wesentlich für das wirksame Funktionieren der Rechtsvorschriften auf Level 1 und für die Erreichung der politischen Ziele der EU identifziert. Die EU-Kommission hat hierzu ein  Schreiben an die ESAs und die AMLA verfasst und eine Liste der Ermächtigungen, die als nicht wesentlich eingestuft werden, als Anlage beigefügt.  Sie finden beide Dokumente, veröffentlicht am 6. Oktober 2025, unter diesem Link. Die als nicht wesentlich eingestuften ITS und RTS beziehen sich u.a. auf die Umsetzung der nachstehenden Rechtsvorschriften: CRD, CRR, CSDR, EMIR, MAR, MiFID, MiFIR, SFDR, Solvency II, AMLD.