BaFin hebt Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften an
Die BaFin hebt per Allgemeinverfügung die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften von 20.000 Euro auf 50.000 Euro an. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die BaFin hatte am 27. Oktober 2025 einen Entwurf der Allgemeinverfügung zur Anhörung gestellt. Die BaFin hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und alle vorliegenden Argumente abgewogen. Auf dieser Grundlage hat die BaFin entschieden, den Schwellenwert von 20.000 Euro auf 50.000 Euro anzuheben. Mit diesem Schritt sollen die betroffenen Führungskräfte sowie die jeweiligen Emittenten entlastet werden. Zugleich soll ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Transparenz und Anzahl der Meldungen hergestellt werden. Die BaFin erwartet, dass die Anzahl der Meldungen sinken wird, jedoch ohne dass hierdurch das Transparenzniveau beeinträchtigt wird. Die Überwachung des Insiderhandelsverbots bleibt von der höheren Meldeschwelle unberührt. Eigengeschäfte von Führungskräften sind somit ab dem 1. Januar 2026 meldepflichtig, sobald diese insgesamt und ohne Netting in einem Kalenderjahr einen Betrag von 50.000 Euro erreicht haben. Die BaFin hat die Allgemeinverfügung am 4. Dezember 2025 auf ihrer Homepage veröffentlicht.