Verkürzung des Standardabrechnungszyklus auf den EU-Wertpapiermärkten: Nächste Schritte für den Übergang zur T+1-Regelung
Am 15. Oktober 2024 gaben die ESMA, die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank die nächsten Schritte zur Unterstützung der Vorbereitungen für den Übergang zu T+1 im Rahmen der Wertpapierabrechnung bekannt.
Die ESMA wird dem Rat und dem Europäischen Parlament in den nächsten Wochen ihren Abschlussbericht über die Verkürzung des Zyklus vorlegen. Mit dem Ziel, den Übergang zu beschleunigen, gibt sie in dieser Erklärung erste Ergebnisse bekannt.
Die EFAMA, der europäische Fondsverband, hat hierzu ebenfalls einen „Fahrplan für die Einführung von T+1 auf den EU-Wertpapiermärkten“ veröffentlicht, den Sie unter diesem Link finden.