Verordnung und Richtlinie zur Änderung von Regulierungstexten hinsichtlich der Behandlung des Risikos gegenüber zentralen Gegenparteien im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Im EU-Amtsblatt vom 4. Dezember 2024 sind die beiden nachstehenden Regulierungstexte veröffentlicht worden:
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Verordnung (EU) 2024/2987 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie gilt mit Ausnahmen (vgl. hierzu Art. 5) ab dem 24. Dezember 2024.
- Richtlinie (EU) 2024/2994 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften. Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie ist bis zum 25. Juni 2026 umzusetzen.