EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der CRR in Bezug auf die Anforderungen an Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der NSFR

Am 31. März 2025 ist der „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der strukturellen Liquiditätsquote“ veröffentlicht worden.

Mit diesem Vorschlag soll die CRR geändert werden, um die derzeitige Übergangsregelung für die Anforderung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) beizubehalten.  Dies würde ein Auslaufen der derzeitigen Behandlung verhindern und dazu beitragen, international gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Behandlung kurzfristiger Wertpapierfinanzierungsgeschäfte zu gewährleisten. Konkret wird Artikel 510 Absätze 6-8 angepasst. Die Verordnung soll laut Vorschlag ab dem 29. Juni 2025 gelten.
Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft.