Wertpapierabwicklung: Mitgliedstaaten einigen sich auf kürzeren Abwicklungszyklus

Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben am 7. Mai 2025 den Standpunkt des Rates zu einem Vorschlag der Kommission zur Verkürzung der Abwicklungsfrist für Wertpapiergeschäfte gebilligt. 

Ziel ist es, den Abwicklungszyklus von Wertpapiergeschäften, wie z.B. Aktien- oder Anleihegeschäften, die an EU-Handelsplätzen getätigt werden, von zwei Geschäftstagen („T+2“) auf einen Geschäftstag nach dem Abschlussdatum („T+1“) zu verkürzen. Der Rat änderte den ursprünglichen Kommissionsvorschlag, indem er Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTs) von der Anforderung des Abrechnungszyklus ausnahm.
Nach der Billigung können nun interinstitutionelle Verhandlungen (Triloge) mit dem Europäischen Parlament und Rat über diesen Vorschlag aufgenommen werden. Sobald eine Einigung erzielt ist, werden die neuen Regeln ab dem 11. Oktober 2027 gelten. Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung des EU-Rates.