Wertpapierhandel: Rat und Parlament einigen sich auf Verkürzung des Abwicklungszyklus

Der EU-Rat und das EU-Parlament haben am 18. Juni 2025 eine vorläufige Einigung über die neuen Vorschriften zur Verkürzung des Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte von zwei Geschäftstagen (T+2) auf einen Geschäftstag (T+1) nach dem Abschlusstag erzielt.

Mit der Einigung über eine Änderung des Abwicklungszyklus in der Verordnung über Zentralverwahrer werden Diskrepanzen zwischen den EU-Finanzmärkten und den globalen Finanzmärkten verhindert und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Kapitalmärkte aufrechterhalten. Im nächsten Schritt müssen die beiden Organe die neuen Vorschriften förmlich annehmen. Sie werden dann ab dem 11. Oktober 2027 gelten. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des EU-Rates.