Zwei delegierte Verordnungen zur Festlegung von Merkmalen von Liquiditätsmanagement-Instrumenten in Bezug auf die AIFM- und die OGAW-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Im EU-Amtsblatt vom 27. Februar 2026 sind die beiden nachstehenden delegierten Verordnungen zur mit RTS zur Festlegung der Merkmale von Liquiditätsmanagement-Instrumenten veröffentlicht worden:
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Delegierte Verordnung (EU) 2026/465 der Kommission vom 17. November 2025 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Merkmale von Liquiditätsmanagement-Instrumenten
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie gilt ab dem 16. April 2026.
Bis zum 16. April 2027 gelten AIF, die vor dem 16. April 2026 aufgelegt wurden, als mit dieser Verordnung konform. Doch können sich diese AIF auch dafür entscheiden, ab dem 16. April 2026 dieser Verordnung zu unterliegen, sofern der AIFM diese Entscheidung den zuständigen Behörden seines Herkunftsmitgliedstaats mitteilt. - Delegierte Verordnung (EU) 2026/466 der Kommission vom 17. November 2025 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Merkmale von Liquiditätsmanagement-Instrumenten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 16. April 2026.
Bis zum 16. April 2027 gelten OGAW, die vor dem 16. April 2026 aufgelegt wurden, als mit dieser Verordnung konform. Doch können sich diese OGAW auch dafür entscheiden, ab dem 16. April 2026 dieser Verordnung zu unterliegen, sofern sie diese Entscheidung den zuständigen Behörden ihres Herkunftsmitgliedstaats mitteilen.