Von Flexibilität zu Verbindlichkeit: Die Zukunft alternativer Finanzkennzahlen

Alternative Finanzkennzahlen

Alternative Performance Measures (APMs) im Fokus

Finanzkennzahlen sind ein zentrales Element in Wertpapierprospekten, da sie Investoren eine fundierte Einschätzung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens ermöglichen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Kennzahlen haben sich in der Praxis auch sogenannte Alternative Performance Measures (APMs) etabliert. Diese freiwilligen Leistungskennzahlen sollen zusätzliche Einblicke in die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens geben – etwa durch die Darstellung bereinigter Ergebnisse oder operativer Kennzahlen. Gleichzeitig bergen sie Risiken hinsichtlich Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit, insbesondere wenn Definitionen oder Berechnungsgrundlagen nicht offengelegt werden.

Pflichtkennzahlen und APMs

Die Pflichtkennzahlen in einem Wertpapierprospekt umfassen Größen wie Umsatzerlöse, Bilanzsumme und Jahresüberschuss. Diese sind durch Rechnungslegungsvorschriften wie IFRS oder HGB klar definiert. Demgegenüber stehen APMs, die sich nicht unmittelbar aus Rechnungslegungsvorschriften ergeben. Unternehmen nutzen sie, um Investoren zusätzliche Informationen zu liefern und das Verständnis über das Ergebnis zu verbessern – etwa durch die Darstellung eines bereinigten Ergebnisses.

Herausforderungen bei der Verwendung von APMs

In der Praxis hat sich gezeigt, dass APMs häufig so gewählt werden, dass sie ein möglichst positives Bild der Unternehmensentwicklung vermitteln. Beispiele sind EBIT, bereinigtes EBITDA oder der Free Cash Flow. Da die alternativen Leistungskennzahlen nicht unmittelbar von den Rechnungslegungsvorschriften vorgegeben sind, führte dies – insbesondere bei bereinigten Größen – zu einer hohen Flexibilität hinsichtlich der Definition dieser Finanzkennzahlen sowie deren Darstellung.

Regulierung durch die ESMA-Leitlinien

Um einer missbräuchlichen Verwendung vorzubeugen, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bereits seit mehreren Jahren Leitlinien zur Verwendung von APMs etabliert. Diese verlangen unter anderem eine klare Definition der verwendeten Kennzahlen, eine Überleitung zu den entsprechenden IFRS-Kennzahlen, Vergleichswerte für Vorjahre sowie die Einhaltung von Stetigkeit in der Darstellung. Zudem dürfen APMs nicht prominenter präsentiert werden als die gesetzlich vorgeschriebenen IFRS-Kennzahlen. Die Nichteinhaltung der ESMA-Leitlinien kann zur Ablehnung der Billigung eines Wertpapierprospekts führen und damit die gesamte Kapitalmarkttransaktion gefährden. Auch für die Lageberichterstattung sind die Leitlinien relevant und einzuhalten.

IFRS 18 und die Einführung von MPMs

Mit IFRS 18, der ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden ist, wird die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung neu strukturiert. Es werden neue Zwischensummen wie das Betriebsergebnis oder das Ergebnis vor Finanzierung und Ertragssteuern eingeführt, und Erträge sowie Aufwendungen werden u.a. in betriebliche, Investition- und Finanzierungs-Kategorien unterteilt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Ermittlung und Darstellung von Finanzkennzahlen.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung der sogenannten Management Performance Measures (MPMs). Hierbei handelt es sich um vom Management definierte Leistungskennzahlen, die öffentlich kommuniziert werden – etwa in Präsentationen oder Analysten-Calls. Diese MPMs müssen künftig im Anhang des Abschlusses offengelegt werden, einschließlich Definition, Berechnungsmethode, Zweck und einer Überleitung zu den IFRS-Kennzahlen.

MPMs ähneln damit den APMs, unterscheiden sich jedoch durch ihre verpflichtende Einbindung in einen IFRS-Abschluss. Mit der künftigen Darstellung von MPMs ist von einer deutlich höheren Transparenz, Einheitlichkeit und damit auch Vergleichbarkeit unternehmensspezifischer Kennzahlen auszugehen.

Fazit und Ausblick

Alternative Leistungskennzahlen bieten Investoren wertvolle Zusatzinformationen, bergen jedoch Risiken bei Transparenz und Vergleichbarkeit. Die bisherigen ESMA-Leitlinien und die künftigen Anforderungen an MPMs schaffen einen regulatorischen Rahmen, der für mehr Klarheit, Transparenz und Einheitlichkeit sorgen soll. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und ihre Berichterstattung entsprechend anpassen.