Die Zukunft der Finanzfunktion

Ist Ihr Institut beziehungsfähig? Anforderungen des neuen Meldewesens IReF

Systeme müssen komplexe Beziehungsstrukturen abbilden können

Beim Lesen der Überschrift werden Sie sich vielleicht fragen, warum Ihr Institut beziehungsfähig sein soll – und das auch noch im Bereich Meldewesen. Ihre spontane Reaktion könnte lauten:  “Klar können wir Beziehungsgeflechte abbilden!“ Und es stimmt ja auch: Das aktuelle Meldewesen erfordert schon heute die Aufbereitung von Beziehungen – Stichworte GVK und KNE. Aber reicht das für die kommenden, deutlich komplexeren Anforderungen noch aus?

Schaut man sich den ersten Entwurf des IReF-Input-Layer an, so kann man diese Frage relativ schnell verneinen. Das Integrated Reporting Framework (IReF) verlangt künftig selbst für die Zwecke der statistischen Meldungen eine Reihe von Beziehungen, die über die bekannten Personen- und Gegenparteiengeflechte hinausgehen.

Das neue Rahmenwerk zum statistischen Meldewesen fordert künftig auch Beziehungen zwischen Personen und Instrumenten sowie Instrumenten und Sicherheiten analog zum heutigen AnaCredit. Zusätzlich werden Beziehungen zwischen unterschiedlichen Finanzinstrumenten wie bei einem Pfandbrief oder einer Verbriefung zu melden sein.

Rollen und Beziehungen: Aus fünf werden 81

Die Komplexität wird weiter erhöht, indem die unterschiedlichen Beziehungen in jeweils verschiedenen Rollen vorliegen können. Die heute schon durch AnaCredit bekannten Rollen werden von derzeit fünf (Schuldner, Gläubiger, Servicer, Originator, Sicherheitengeber) auf 37 Rollen erweitert, die in Abhängigkeit vom Finanzinstrument durch Personen eingenommen werden können.

Neben diesen Rollen sieht die aktuelle Version von IReF noch 44 weitere Rollen vor, die Finanzinstrumente in ihren Beziehungen miteinander einnehmen können. Aus unserer Sicht stellt die Erweiterung von Beziehungen und Rollen eine erhebliche Änderung des Meldewesens dar.

Fehlende Informationen jetzt technisch abbilden

Ausgehend davon, dass viele Primärsysteme im Bankenumfeld diese umfangreichen Beziehungs- und Rollenkonzepte bisher nicht kennen und die Daten in diesen Systemen somit nicht zur Verfügung stehen, empfehlen wir bereits heute, mit Überlegungen zu beginnen, wie die fehlenden Informationen technisch abgebildet werden können. Ob alle Institute die derzeit geplanten Meldeanforderungen im vollen Umfang vor dem Hintergrund der Proportionalität abgeben müssen, ist derzeit noch offen.

Legt man die geplante Zeitleiste der Europäischen Zentralbank für die Realisierung von IReF zu Grunde (Go-live 2027), bleibt für eine entsprechende Umsetzung nicht mehr viel Zeit. Wir unterstützen Sie gern bei der Analyse Ihres Datenhaushalts und der integrierten Berichterstattung.

 

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Die Zukunft der Finanzfunktion

Thema vertiefen

Welche Rolle wird die Finanzfunktion bei Unternehmen im Finanzsektor zukünftig einnehmen? In Zeiten der fast vollständigen Digitalisierung weiter Bereiche des Geschäftslebens, einer wohl auch zukünftig gelebten Globalisierung und einem sich rasant verschärfendem demografischen Wandel, muss sich auch die Finanzfunktion neu erfinden.

Der Wandel zu einem integrierten und beratenden Bereich für die Gesamtorganisation von Banken, Versicherungen und Asset Managern wird von der zusätzlichen Komplexität der branchenspezifischen, regulatorischen Anforderungen begleitet, die diesen noch zusätzlich beschleunigen. Insbesondere die verpflichtenden Vorgaben von staatlicher Seite, die in den letzten Jahren an Kurzfristigkeit und Detailtiefe enorm zugenommen haben und mittlerweile über reine Finanzdaten hinausgehen, verlangen nach Prozessautomatisierung und nach einer vollständigen Integration in alle Bereiche von Finanzdienstleistern, wo relevante Daten anfallen.

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