Nachhaltigkeit – Asset Manager zwischen Transparenz und Pragmatismus

Wie eine nachhaltige Transformation auf allen Ebenen erreicht werden kann.

Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung sind nur der erste Schritt zu einer nachhaltigen Transformation auf ökologischer und sozialer Ebene. Deshalb müssen Asset Manager pragmatische Ansätze finden, um den zunehmenden Anforderungen des Regulators sowie den steigenden Erwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden.

Als Teil des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ forcieren die Offenlegungs- und die Taxonomie-Verordnung mehr Nachhaltigkeit am Finanzmarkt. Dazu wird eine steigende Transparenz für Investierende über den Umgang mit Nachhaltigkeit auf Produkt- sowie auf Unternehmensebene gefordert. Klar ist jedoch bereits heute, dass die Regelungen nur ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Transformation auf ökologischer und sozialer Ebene darstellen. Der Hauptgrund hierfür sind die vielen Unsicherheiten und Freiheiten in der Ausgestaltung, die nach wie vor bestehen. So fehlen zum Beispiel klare Standards, ab wann ein Produkt als nachhaltig klassifiziert werden kann, sodass am Markt unterschiedliche Interpretationen zu beobachten sind. Besonders bei Produkten, die als „nachhaltig“ eingeordnet werden, gibt es keine einheitliche und vergleichbare Basis, weshalb viel Gestaltungsspielraum hinsichtlich der „nachhaltigen“ Investmentansätze und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bleibt. Erste Ansätze zur Definition eines nachhaltigen Investments sind auf nationaler Ebene durch die BaFin zu beobachten, die grundsätzlich mehr Klarheit zum Beispiel in der Beschreibung der Investmentansätze fordert.

Transparenzbedarf fordert schnelles Handeln

Ab 2022 reduziert die EU die Interpretationsfreiheiten durch das Inkrafttreten der Level-2-Maßnahmen (RTS Level II), Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sowie der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II). Deshalb müssen Asset Manager jetzt ihr Handeln justieren, indem sie sich mit den verschiedenen Regularien sowie deren Interdependenzen und Auswirkungen auf das Kerngeschäft beschäftigen.
Darüber hinaus ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Ambitionsniveau und die entsprechende Überführung in die Strategie notwendig, da Auswirkungen auf die Produktentwicklung sowie Steuerung der Fonds bestehen. Wird künftig beispielsweise ein Produkt mit einem ökologischen Merkmal beworben, muss laut RTS Level II und Taxonomie-Verordnung auch ein entsprechendes Ziel dafür definiert, gemessen sowie darüber berichtet werden. Mögliche Taxonomieziele (Fokus Umweltziele) sind Klima-Mitigation oder -Adaption, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung oder Förderung von Biodiversität. Werden davon abweichende Ziele benannt, muss die Abweichung gemäß RTS Level II klar dargestellt und begründet werden.
Auf den Vertrieb kommen ebenfalls neue Anforderungen zu. So müssen gemäß der Überarbeitung der MiFID II alle Kundinnen und Kunden zukünftig gefragt werden, ob die Präferenz auf nachhaltigen Produkten (Nachhaltigkeitspräferenzabfrage – NHPA) liegt. Werden nachhaltige Produkte gewünscht, dürfen nur noch Investments angeboten werden, die etwa ein nachhaltiges Ziel nach Taxonomie verfolgen oder die sogenannten Principal Adverse Impacts auf Fondsebene offenlegen.

Reporting und Impact-Investitionen

Die umfassende und verlässliche Datenbasis wird somit zu einem zentralen Element. Viele kleine Unternehmen haben jedoch keine Kapazitäten, ihren starken Impact datenseitig sichtbar zu machen. Ein Beispiel: Bei Mikrofinanzierungen in Schwellenländern etwa zum Aufbau von Brunnen oder Schulen werden klar soziale und ökologische Aspekte erfüllt. Sie verfügen über einen eindeutigen sowie zielgerichteten Impact und agieren definitiv nachhaltig. Da hierfür oftmals nicht ausreichend Daten vorliegen oder die notwendigen Daten nur über aufwendige, manuelle Analysen von Expertinnen und Experten erhoben werden können, gehen solche besonders nachhaltigen Investitionen meist leer aus. Sie fallen schlichtweg durchs Raster, da es den Unternehmen an strukturierten Reporting-Strukturen fehlt. Die neuen Offenlegungsverpflichtungen nach RTS Level II erschweren somit in Teilen besonders nachhaltige Investitionen gerade für Impact-Fonds. Ohne Nachhaltigkeitskennzahlen haben Asset Manager keine Möglichkeit mehr, derartige Investitionen vorzunehmen. Asset Manager sind deshalb darauf angewiesen, dass Unternehmen frühzeitig effiziente Reporting-Strukturen zum Nachweis der Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten aufsetzen, um „investierbar“ zu bleiben. Hier liefert die Taxonomie in Bezug auf ökologische – insbesondere klimatische – Faktoren die entsprechende Vorgabe. Bei sozialen Kriterien sind Unternehmen weiterhin auf sich gestellt.

Fazit:

Die Verordnungen lenken den Markt in eine nachhaltige Richtung, beschränken zugleich aber das Universum der für Asset Manager investierbaren Titel. Deshalb braucht es pragmatische Ansätze für Impact-Investitionen, damit einerseits die Gefahr reduziert wird, dass Gelder nicht mehr dort ankommen, wo sie wirklich etwas bewegen können, und andererseits wirkungsbezogene Investments in kleine und spezialisierte Unternehmen nicht vor der Hürde stehen, „investierbar“ zu bleiben.