Schöne neue DLT-Welt: Geschäftsmodelle im Wandel

Mit dem Handel von digitalen Assets entstehen für Finanzdienstleister neue Erlösquellen.

Keyfacts:

  • Die Anwendung der Distributed Ledger Technologie (DLT) im Wertpapierhandel verändert den Prozess einer Wertpapiertransaktion grundlegend.
  • Das mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) eingeführte Kryptowertpapierregister ermöglicht Finanzdienstleistern neue Betätigungsfelder.
  • Als neue Finanzdienstleistung wird sich in den kommenden Jahren das Kryptoverwahrgeschäft etablieren.

Mit der Nutzung der Blockchain-Technologie im Wertpapierhandel und der Ausgabe von digitalen Assets verändert sich der Prozess einer Wertpapiertransaktion fundamental. Gerade Finanzdienstleister, die im Verwahrgeschäft tätig sind, werden ihr Geschäftsmodell umstellen müssen. Neue Betätigungsfelder bieten sich ihnen bei der Führung des Kryptowertpapierregisters und im Kryptoverwahrgeschäft.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) im Juni 2021 hat der Gesetzgeber in Deutschland die regulatorische Grundlage für den Handel von digitalen Assets mithilfe der Blockchain-Technologie geschaffen. Auch wenn sich das eWpG bislang nur auf Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und bestimmte Anteile an Sondervermögen bezieht, wurde dadurch eine neue Ära des Wertpapierhandels eingeläutet. Es ist lediglich eine Frage der Zeit, bis auch weitere Vermögenswerte in Form von digitalen Assets durch eine digitale Verifizierung von Einzelkontrakten mittels Kryptografie gehandelt werden können.

Die neue Ära ist eine Zäsur

Für Finanzdienstleister, die im Wertpapierhandel tätig sind, bedeutet diese neue Ära eine Zäsur: Sie sind nicht nur gefordert, ihre Prozesse auf die neuen Anforderungen umzustellen; einige der von ihnen geleisteten Funktionen fallen auch komplett weg. Das gilt gerade für Finanzdienstleister, die ihr Geschäftsmodell bislang auf das Verwahrgeschäft physischer Wertpapierurkunden ausgerichtet haben.

Doch auch die digitale Verwaltung der Assets benötigt eine Infrastruktur und lizensierte Institute für spezifische Aufgaben. Für etablierte und neue Dienstleister, die hochspezialisierte technologische Dienstleistungen erbringen, ergeben sich dadurch neue Rollen und Chancen. Diese entstehen insbesondere im Umfeld des Kryptowertpapierregister- und Kryptoverwahrgeschäfts.

Neue Aufgaben durch das Kryptowertpapierregister

Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) macht es möglich, Schuldverschreibungen elektronisch zu verbriefen – entweder weiterhin als Zentralregisterwertpapier oder nun auch als Kryptowertpapier, das in einem Kryptowertpapierregister einzutragen ist. Das Kryptowertpapierregister muss im Unterschied zum Zentralregister nicht mehr durch einen Zentralverwahrer geführt werden, es kann sich auch einer Krypto-Technologie bedienen, wie z.B. der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Dennoch bedarf es nicht zuletzt aus Gründen des Anlegerschutzes eines registrierten Instituts, das die Führung des Kryptowertpapierregisters übernimmt und so für die Rechtmäßigkeit des Registers sorgt und für etwaige Fehler haftet.

Die Führung eines Kryptowertpapierregisters ist eine Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Dabei gilt: Die Führung eines Krypotwertpapierregisters muss nicht – wie bei der Führung eines Zentralregisters – von einer Wertpapiersammelbank oder Verwahrstelle vorgenommen werden. Grundsätzlich ist es jedem Finanzdienstleister mit der entsprechenden technologischen Infrastruktur und einer Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet, diese Aufgabe zu übernehmen. Zu erwarten – und bereits auch zu beobachten – ist gleichwohl, dass diese Funktion zukünftig insbesondere von den bereits etablierten Marktanbietern im Verwahrgeschäft übernommen wird.

Neue Erlösquellen durch Kryptoverwahrung

Neben der Führung eines Kryptowertpapierregisters ergeben sich durch den Handel von digitalen Assets auch neue Erlösquellen für Finanzdienstleister durch das Kryptoverwahrgeschäft. Das Kryptoverwahrgeschäft wurde bereits 2019 als neue Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen. Unternehmen, die diese Dienstleistung erbringen wollen, benötigen ebenfalls eine BaFin-Lizenz.

Kryptoverwahrer übernehmen für Dritte die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln. Der Zugriff auf diese Schlüssel erlaubt es, Transaktionen auf der Blockchain auszulösen und digitale Assets zu übertragen. Der Verlust oder Diebstahl dieser Schlüssel kann daher im schlimmsten Fall zum vollständigen Verlust der Werte führen.

Für Kryptoverwahrer könnten sich neben der reinen Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln zukünftig weitere Erlösquellen ergeben. Diese resultieren aus ergänzenden Services, wie beispielsweise das Asset Servicing für Security Token und andere Digital Assets, das Blockchain Servicing oder Prime Brokerage Services.

Neue Anbieterstrukturen

Die neuen Funktionen, die durch den Handel von digitalen Assets mithilfe der DLT entstehen, können sowohl etablierte Dienstleister aus dem Verwahrgeschäft als auch neue Anbieter ausfüllen. Aufgrund ihrer Erfahrungen, Kundenzugänge sowie bereits bestehenden BaFin-Lizenzen ist jedoch zu erwarten, dass sich die etablierten Anbieter diese Märkte erschließen wollen. Allerdings bringt nicht jeder dieser Anbieter die entsprechende technologische Expertise mit. Derzeit kann beobachtet werden, dass sich verstärkt Kooperationen zwischen etablierten Anbietern und FinTechs aus dem Blockchain-Universum bilden.

 

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