Banken: Startschuss für ein neues Meldewesen ist erfolgt
Neues Meldewesen für Banken gestartet
Zeit nutzen und mit Analysen und Anpassungen beginnen
Kurz vor dem Jahreswechsel 2021/2022 wurden zahlreiche Dokumente zur Zukunft des Meldewesens von Banken veröffentlicht. Darin greifen die EU-Kommission, die European Banking Authority (EBA) und die Europäische Zentralbank (EZB) die von Marktteilnehmern bereits seit langem geäußerte Kritik zu aktuellen Prozessabläufen im Meldewesen auf.
Mit den Dokumenten verfolgen die europäischen Institutionen das Ziel, das Meldewesen für Banken zukunftsfähig zu gestalten. Es soll sowohl für die Marktteilnehmer als auch für die Aufsichtsbehörden und die EZB effizienter und effektiver werden.
Die Herausgeber der Dokumente sind sich darin einig, dass heute redundante Datenabfragen und inkonsistente Definitionen zu hohen Kosten im Meldewesen bei den Instituten führen. Diese ergeben sich aus den Anforderungen des aufsichtsrechtlichen, statistischen und einheitlichen Abwicklungsmechanismus auf EU-Ebene für die definierten Meldungen. Hinzu kommen Vorgaben durch Ad-hoc-Meldungen und Meldeanforderungen auf nationaler Ebene.
Die europäischen Institutionen streben an, dass der Kern des künftigen Meldewesens ein einheitlicher und umfassender Datenkatalog ist. Die EZB hat diesbezüglich den Wahlspruch „define once, report once“ herausgegeben. Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Granularität der zu meldenden Daten. Die bisher zu meldenden Aggregationen bauen auf identischen Basisdaten auf und können über definierte Aggregationsmethoden entsprechend den Anforderungen der Aufsichtsbehörden ausgewertet werden. Die Anlieferung granularer Daten wird dazu führen, dass sich Ad-hoc-Abfragen zukünftig deutlich reduzieren.
Seitens der EZB wird derzeit daran gearbeitet, das statistische Meldewesen innerhalb des Single Supervisory Mechanism (SSM) zu vereinheitlichen und neu zu strukturieren. Für das zukunftsorientierte statistische Meldewesen setzt die EZB dabei auf die Anlieferung granularer Daten analog zu dem bisher von AnaCredit bekannten Verfahren.
Hierfür hat sie das Projekt IReF – Integrated Reporting Framework – ins Leben gerufen. Auf der Grundlage einer Umfrage unter Marktteilnehmern hat die EZB eine Kosten-Nutzen-Analyse veröffentlicht. Das Dokument enthält konkrete Vorstellungen zur Umsetzung und zum Umsetzungszeitplan von IReF. Die EZB geht derzeit davon aus, dass eine IReF-Verordnung 2024 veröffentlicht wird und IReF als neues Meldewesen 2027 produktiv gehen wird.
In der vorliegenden Form wird IReF einen wesentlichen Beitrag zur Neuausrichtung eines zukünftigen Meldewesens für Banken leisten.
Die Grundlage für IReF stellt das „Banks Integrated Reporting Dictionary“ (BIRD) dar. BIRD ist das Ergebnis aus einem Projekt der EZB in Zusammenarbeit mit Bankvertretern und hat das Ziel, einen einheitlichen Datenkatalog aller im Meldewesen relevanter Daten unterschiedlichster Granularitätsstufen den Instituten als Hilfestellung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus umfasst es Transformations- und Validierungsregeln.
Anforderung an Datenqualität steigt – eigenen Datenhaushalt prüfen
BIRD kann Institute somit bereits heute dabei unterstützen, den eigenen Datenhaushalt auf Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Daten zu überprüfen. Insbesondere vor dem Hintergrund der anvisierten Umsetzung von IReF kann BIRD bei aktuellen Umsetzungsprojekten, zum Beispiel von Data Warehouses, entscheidende Hilfestellungen bieten.
Neben der Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Daten wird künftig auch die Richtigkeit und Aktualität der Daten eine höhere Bedeutung erhalten. Die Anlieferung granularer Daten macht Mängel in der Datenqualität sichtbar.
Die Anlieferung granularer Daten und Datenaggregate führt dazu, dass diese Aggregate überprüft werden können. Erkenntnisse aus solchen Prüfungen ermöglichen den Aufsichtsbehörden Rückschlüsse auf bankinterne Prozesse sowie auf die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells.
Lesen Sie hier weitere Informationen zur Zukunft des Meldewesens für Banken.