Die AMLA kommt nach Deutschland: Was Institute jetzt wissen müssen

Der Sitz der Aufsichtsbehörde steht fest – nun muss zügig die inhaltliche Arbeit starten.

Keyfacts:

  • Die neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche AMLA (Anti-Money Laundering Authority) wird in Frankfurt am Main aufgebaut.
  • Nach der Klärung der Standortfrage müssen jetzt zügig die Inhalte der neuen EU-Direktive, von der die AMLA nur ein Teil ist, in den Mittelpunkt rücken.
  • Die AMLA wird eine Führungsrolle bei der AML-Aufsicht übernehmen und das Thema in eine neue Dimension befördern – wir sagen, was Finanzinstitute jetzt über die neuen Anforderungen wissen müssen.

Mit der Nachricht, dass die neue Anti-Money-Laundering Authority (AMLA) der Europäischen Union in Frankfurt am Main aufgebaut wird, ist die Frage nach dem Standort beantwortet. Damit können alle Beteiligten endlich einen Schlussstrich unter die Vergabediskussion ziehen – und die inhaltliche Arbeit starten.

Für die deutschen Institute bedeutet der Sitz in der Mitte Deutschlands und im Herzen Europas ein wichtiges Signal, das Ausdruck einer Ermutigung, von Verantwortung und ein Ansporn dazu ist, in Deutschland noch mehr gegen Geldwäsche zu tun. Damit erhält dieses gesellschaftlich hochrelevante Thema enormen Schub – und wir erleben eine neue Dimension der Aufsicht für AML (Anti-Money Laundering). Die Wahl ist aber auch eine Entscheidung für das ideale Umfeld, das die Mainmetropole für dieses Thema bietet mit ihrem interdisziplinären Ökoystem aus Politik, Regulatorik, Standardsetzern, Unternehmen, Verbänden, Think Tanks und Beratung.

Geldflüsse machen an Grenzen nicht halt – mit AMLA bereit für internationale Prävention

Wir beobachten seit Jahren: Die Kriminellen rüsten auf und nutzen technologische Innovationen wie Blockchain, Kryptowährungen, Algorithmen und künstliche Intelligenz für ihre Zwecke. Die Geldwäschebekämpfung muss mit der technologischen Entwicklung und in der direktiven Steuerung Schritt halten. Das ist eine internationale Aufgabe, denn illegale Geldflüsse machen vor nationalen Grenzen nicht halt.

In diesem Licht ist die AMLA-Einrichtung eine Chance und Verpflichtung für die Finanzinstitute, auf die jetzt einiges zukommt. Denn mit der AMLA, die Mitte 2025 ihre Arbeit aufnehmen soll, kommen auch neue Anforderungen.

Auch wenn der Termin noch ein Stück in der Zukunft liegen mag, ist jetzt Handeln gefragt. Denn die Einrichtung der AMLA ist ein zentraler, aber eben nur ein Baustein eines umfangreichen Maßnahmenpakets von 2021, das die Aufsichtsstandards für die Geldwäschebekämpfung (Anti-Money-Laundering, AML) erhöhen und den Kampf gegen illegale Finanzströme in Europa grenzüberschreitend verbessern soll.

Einheitliches EU-weites Regelwerk erwartet: Was Finanzinstitute jetzt wissen müssen

Die neue europäische Aufsicht wird viele Institutionen in der EU direkt überwachen und die nationalen Aufsichten in den EU-Ländern unterstützen. Sie wird technische Standards entwickeln, um die Einzelheiten eines neuen harmonisierten AML Rulebooks, also ein einheitliches Regelwerk, ausarbeiten.

Diese technischen Standards sowie die AML-Verordnung sind unmittelbar geltendes Recht sowohl für die direkt von der AMLA überwachten Institute, aber auch für alle anderen Verpflichteten in der EU. Bis zu 80 technische Standards sollen in der Planung sein – diese Zahl lässt erahnen, welche Regelungsdichte auf die Verpflichteten zukommt.

Die Unternehmen müssen daher noch mehr Aufmerksamkeit auf Risiken lenken, sich noch deutlich mehr mit Daten befassen und ihre Analysefähigkeiten stärken. Denn auch direkte Maßnahmen und Sanktionen obliegen der AMLA.

AML-Datenmanagement und Analysefähigkeiten gehören auf den Prüfstand

Zu den wichtigsten Schritten zählen detaillierte Auswirkungsanalysen, insbesondere wenn die Geschäftsaktivitäten mehrere Länder umfassen. Umgekehrt ist die Identifikation möglicher Effizienzgewinne durch die stärkere europäische Harmonisierung sinnvoll.

Die Governance aller EU-Geschäftsvorgänge gehört auf den Prüfstand, um bei den kommenden Aufsichtsmaßnahmen auf festen Beinen zu stehen. Ein Muster vieler neuer Anforderungen ist die stärkere Datenorientierung – daher sind Investitionen in ein AML-Datenmanagement und in die entsprechende Analysefähigkeit unerlässlich.

Die AMLA ist nur eine Säule des AML-Gesetzespakets

Aber auch die anderen Säulen des AML-Gesetzespakets sind weitreichend. Einige zentrale Eckpunkte:

  • Finanzinstitute müssen bei Transaktionen und Beziehungen mit risikoreichen Drittländern und sehr vermögenden Privatpersonen ausgeweitete Sorgfaltspflichten erfüllen. Auch die Sorgfaltspflichten für Anbieter von Krypto-Vermögenswerten bei grenzüberschreitenden Transaktionen werden strikter.
  • Als Verpflichtete gelten künftig auch Anbieter von Krypto-Vermögenswerten, Händler von Luxusgütern und Profifußballvereine, die als hochriskant gelten. Sie müssen eine Sorgfaltsprüfung ihrer Kunden durchführen (Due Diligence) und verdächtige Aktivitäten den Behörden melden.
  • Für Barzahlungen soll eine Obergrenze von 10.000 Euro gelten. Jedes EU-Land kann diese Grenze herabsetzen, wenn es das wünscht.
  • Die Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum werden EU-weit harmonisiert. So werden unter anderem die Schwellenwerte für das Eigentum und die Kontrolle an einer juristischen Person auf 25 Prozent festgesetzt.

Und so ist die Suche nach dem richtigen Standort für die AMLA beendet – aber die Arbeit für die Banken und andere Finanzinstitute beginnt jetzt. Die AML-Richtlinie wird in den kommenden Monaten formell verabschiedet – die Abstimmung im EU-Parlament ist für den 25. April angesetzt.

Damit ist der Weg bereitet für die Veröffentlichung im Amtsblatt im Juni oder Juli. Die meisten Regeln werden in drei Jahren in Kraft treten, nachdem die AMLA die technischen Standards ausgearbeitet hat.