Mit dem sogenannten Omnibus-Paket will die EU die Situation für Banken, Versicherungen und Kapitalverwalter vereinfachen. Es sieht vor allem Entlastungen bei den Berichts- und Meldepflichten in Sachen Nachhaltigkeit für kleine und mittelgroße Unternehmen – also auch Finanzinstitute – vor. Aber auch für große Unternehmen soll sich etwas ändern.
Ende Februar wurde das erste Maßnahmenpaket aus einer umfangreichen Initiative zum Bürokratieabbau vorgelegt – und unsere Übersicht reflektiert auch die Verschiebungen, die Anfang April im EU-Parlament beschlossen wurden.
Die Anwendung der CSDDD soll zum Beispiel um ein Jahr nach hinten geschoben werden und erst ab 2028 verpflichtend sein, ebenso wie einige Pflichten nach CSRD erst ab 2028 gelten sollen.