ESG-Regulierung: Fahrplan für Finanzunternehmen

ESG-Regulierung: Fahrplan für Finanzunternehmen

Unsere Grafik zeigt, welche Anwendungsfristen Banken und Co. beachten müssen.

Key Facts:

  • Finanzunternehmen in der EU müssen in Sachen Nachhaltigkeit viele Fristen beachten.
  • Unser Schaubild zeigt, welche es sind, und hilft ihnen dabei, die Vorgaben zu erfüllen.
  • Mit der Omnibus-Initiative sind mehrere Lockerungen für Unternehmen in der Diskussion.

Ob CSRD, CSDDD oder EU-Taxonomie: Finanzunternehmen in der Europäischen Union sind an zahlreiche Regularien zur Nachhaltigkeit gebunden. Sie betreffen die Lieferkette (CSDDD) oder Berichtspflichten (CSRD), aber auch die zulässigen Investments:

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) regelt die nicht finanzielle Berichterstattung der Unternehmen in der EU und damit auch die Berichtspflichten in Sachen Nachhaltigkeit.

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet Unternehmen dazu, Klima- und Umweltrisiken sowie Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu managen. Dazu kommen die EU-Taxonomie und Vorgaben aus dem EU-Bankenpaket (CRR III und CRD VI) mit erster Veröffentlichung der ESG-Risikomanagement-Leitlinie der European Banking Authority (EBA) sowie weitere Vorgaben der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA.

Viele Pflichten sind an konkrete Fristen mit Start- oder Ablaufdatum geknüpft. Unsere Grafik zeigt, welchen Fahrplan Finanzunternehmen in Europa bei der ESG-Regulierung auf ihrer Agenda haben sollten, um die zur Verfügung stehende Zeit für ihre Vorbereitung zu nutzen.

Quelle: KPMG in Deutschland 2025

Mit dem sogenannten Omnibus-Paket will die EU die Situation für Banken, Versicherungen und Kapitalverwalter vereinfachen. Es sieht vor allem Entlastungen bei den Berichts- und Meldepflichten in Sachen Nachhaltigkeit für kleine und mittelgroße Unternehmen – also auch Finanzinstitute – vor. Aber auch für große Unternehmen soll sich etwas ändern.

Ende Februar wurde das erste Maßnahmenpaket aus einer umfangreichen Initiative zum Bürokratieabbau vorgelegt – und unsere Übersicht reflektiert auch die Verschiebungen, die Anfang April im EU-Parlament beschlossen wurden.

Die Anwendung der CSDDD soll zum Beispiel um ein Jahr nach hinten geschoben werden und erst ab 2028 verpflichtend sein, ebenso wie einige Pflichten nach CSRD erst ab 2028 gelten sollen.