EU-Taxonomie: Das bedeutet die Aufnahme von Atomkraft und Gas

Die EU-Taxonomie und die Folgen

Die Einstufung von Atom und Gas ist für die Bewertung am Finanzmarkt nicht entscheidend

Keyfacts:

  • Die Einstufung von Atomkraft und Erdgas in der EU-Taxonomie als klimaneutral scheint besiegelt.
  • Kosten und Risiko sprechen dennoch gegen diese Energieträger.
  • Auch jenseits regulatorischer Freiheit sollten Nachhaltigkeitsfonds ihr Portfolio prüfen.

Mit der EU-Taxonomie sollen Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umgelenkt werden, um den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft voranzutreiben. Für sogenannte braune Unternehmen würde das nicht nur das Ausbleiben finanzieller Mittel bedeuten. Laut EU-Aktionsplan könnten nicht nachhaltigen Finanzprodukten künftig sogar finanzielle Sanktionen auferlegt werden.

Daher ist es verständlich, dass sich Frankreich, das einen Großteil des Stroms aus Atomenergie bezieht, um die Aufnahme von Atomkraft in das Taxonomie-System bemüht. Die deutsche Bundesregierung setzt sich hingegen für die Aufnahme von Erdgas ein. Beide Länder argumentieren ihre Forderungen damit, mit diesen Technologien den Brückenschlag in eine klimaneutrale Zukunft schaffen zu wollen.

Auch grüne Regierungen setzen auf Atomkraft als Brückentechnologie

Und auch andere EU-Staaten sind auf die derzeit so umstrittenen Energieträger angewiesen, um ihre Klimabilanzen kurzfristig aufzubessern und ihre Energiequellen finanziell abzusichern. Finnland zum Beispiel setzt unter einer teils grünen Regierung verstärkt auf Atomkraft im Energiemix, um Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Das ist laut der finnischen Regierung zumindest für so lange geplant, bis die Atomkraft vollständig durch erneuerbare Energiequellen abgelöst werden kann.

Die Ablehnung des Entwurfs, der eine Einstufung von Erdgas und Atomkraft unter gewissen Voraussetzungen als ökologisch nachhaltig vorsieht, könnte nur mit einer Unterstützung von mindestens 20 Mitgliedstaaten oder einer absoluten Mehrheit im Europaparlament erfolgen. Mit Ablauf der Frist zur Stellungnahme der EU-Staaten im Januar 2022 zeichnete sich aber schon ab, dass nur wenige Länder die geplanten Klassifizierungen gänzlich ablehnen.

Die Ausweitung des grünen EU-Labels scheint also besiegelt.

Atomkraft und Erdgas bergen enorme Kosten – risikobehaftetes Investment

Wie die Finanzmärkte auf eine solche Ausweitung reagieren würden, ist noch unklar. Sicher ist aber, dass ein solches Label nicht über die wirtschaftlichen Schwächen der beiden Technologien hinwegtäuschen kann.

So verursacht kein anderer Energieträger so hohe Kosten wie die Atomkraft, weshalb dieser ohne hohe staatliche Subventionen und andere Finanzhilfen für Bau, Instandhaltung und Entsorgung kaum mehr wettbewerbsfähig sein würde. Aufgrund ihrer exorbitant hohen Anfangsinvestitionen, Jahrzehnte dauernder Kapitalrücklaufzeiten und explodierender Kapitalkosten wird die Atomkraft daher oftmals nicht nur sicherheitstechnisch, sondern auch finanztechnisch als eine Hochrisikotechnologie eingestuft.

Gleiches gilt für die Verstromung von Erdgas, welches angesichts eines steigenden CO2-Preises ebenfalls ein stark risikobehaftetes Investment für Anleger darstellt.

Investitionen in Erneuerbare sind die attraktivste Option

Für Anleger dürften Investitionen in erneuerbare Energien, die in den vergangenen zehn Jahren eine historische Kostendegression durchlaufen haben, trotz fehlender EU-Sanktionen bei Erdgas- und Atom-Investitionen und der Umwidmung, die attraktivste Option darstellen.

Ohne Sanktionen werden Kapitalabwanderungen aus dem sogenannten braunen Sektor gebremst und der Handlungsdruck für Investoren im Change-Prozess deutlich abgeschwächt. Tritt dieser Effekt so ein, würde das dem eigentlichen Zweck und Ziel der EU-Taxonomie entgegenstehen.

Auf der anderen Seite bietet eine solche Entwicklung eine Chance für die braunen Unternehmen, die das Ziel einer Dekarbonisierung nur mit finanzieller Unterstützung werden verfolgen können. Für sie bedarf es aber klarer Transformationsstrategien.

Investitionen in Atom würden nachhaltige Anleger irritieren

Unabhängig davon liegt ein weiterer Aspekt auf der Hand: Viele Anleger werden irritiert sein, wenn sie mit ihren als nachhaltig beworbenen Fonds Investitionen in Atomkraft und Erdgas fördern. Das könnte für nachhaltig oder klimafreundlich ausgewiesene Fonds einen erheblichen Verlust der Glaubwürdigkeit bedeuten.

Finanzmarktteilnehmer sollten daher mit Blick auf die Kundenbedürfnisse abwägen, inwiefern die neuen regulatorischen Freiheiten ausgereizt werden sollten.