IReF wird konkret: Meldewesenverordnung bringt Neuerungen für Banken

IReF – ein Meilenstein im Meldewesen

Integrated Reporting Framework: Zeit nutzen, Datenlexikon aufbauen und Prozesse anpassen

Die neue Meldewesenstrategie der Europäischen Zentralbank (EZB) wird die Reportingstruktur elementar verändern. Gleichzeitig werden Politik und Markt standardisierte Daten mit hoher Qualität erhalten. Ein Baustein ist das Integrated Reporting Framework (IReF). In den kommenden Monaten des Jahres 2022 wird es konkret. 

Für Banken im Euro-Raum hält IReF zwei Nachrichten bereit: Zum einen wird die Verordnung dafür sorgen, dass sich das Meldewesen in den kommenden Jahren deutlich verändert – sowohl fachlich als auch technisch und organisatorisch. Zum anderen bedeutet der Weg dorthin Arbeit. Finanzdienstleister müssen dringend Vorbereitungen treffen, um die benötigten Daten richtig aufzubereiten und in der erforderlichen Granularität an die Behörden liefern zu können.

IReF vereinfacht statistische und aufsichtsrechtliche Berichtspflicht

Der Hintergrund: Banken klagen seit langem über die vielfältigen Anforderungen bei Datenmeldungen an unterschiedliche Institutionen. Regelmäßig liefern sie statistische und aufsichtsrechtliche Informationen. Oft stammen diese aus dem gleichen Pool, müssen aber immer wieder in anderer Form und für abweichende Zeitabschnitte aufbereitet werden.

Mit IReF werden die Berichtspflichten verändert. Datenmeldungen an nationale Aufsichtsbehörden sowie an die EZB, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die European Banking Authority (EBA) und an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) werden überführt in ein einheitliches Rahmenwerk. Das Meldewesen soll so effizienter für die Institute werden. Daten sollen zukünftig auch über Grenzen hinweg besser vergleichbar werden – der Datenaustausch zwischen den Behörden wird vereinfacht.

Erforderliche Daten granular liefern – ohne Redundanzen

Die EZB, die das IReF-Projekt vor einigen Jahren ins Leben gerufen hat, will damit eine statistische Meldeebene als Standardimplementierung schaffen, die für alle Mitgliedsstaaten des Single Supervisory Mechanism (SSM) gilt. Eine standardisierte, länderübergreifende Berichtsebene soll künftig alle erforderlichen Daten ohne Redundanzen enthalten. Die wichtigste Änderung für Institute wird dabei die Meldung granularer Daten sein, wie es heute schon bei AnaCredit üblich ist. Nach Branchenkonsultationen ist die EZB Ende 2021 in die Designphase des Projekts eingetreten.

Aufseher empfehlen zentrales Datenlexikon vor dem Hintergrund von BIRD

Basieren wird IReF auf dem Banks Integrated Reporting Dictionary (BIRD), einer weiteren Initiative der EZB und den nationalen Zentralbanken. BIRD ist ein zentrales Datenlexikon und stellt ein entscheidendes Hilfsmittel bei der Umsetzung von IReF dar.

Ein solches Datenlexikon soll umfassend, vollständig und zentral verwaltet sein, die Umsetzung erfolgt inkrementell – also schrittweise und aufeinander aufbauend. Es arbeitet mit einem gemeinsamen Vokabular, das die Daten vergleichbar macht. Zur Verständigung dient eine gemeinsame Plattform, die sowohl für die digitale Verarbeitung als auch für die Bearbeitung durch Analyst:innen eine Schnittstelle bietet.

Der Datenspeicher gemäß BIRD beschreibt dabei vor allem Logik und Strukturen für die Verarbeitung. Über unterschiedliche Layer erfolgt die Datenaufbereitung. BIRD liefert dabei Transformations- und Validierungsregeln. Aus diesem Datenhub lassen sich auch bankinterne Systeme füttern, vom Management-Informationssystem über das Kunden- bis hin zum Risikomanagement.

IT und interne Prozesse anpassen

Diese Form eines Datenlexikons ist die Voraussetzung, um die detaillierten Daten liefern zu können, die die Aufsicht und andere Behörden künftig im Rahmen von IReF abfragen werden. Für viele Banken bedeutet das nicht nur Anpassungen in der IT, sondern auch bei den internen Prozessen. Die Anpassungen auf der aggregierten Ebene, die heute vielfach noch möglich sind, entfallen künftig. Auch die Auslagerung von Datenverarbeitung wird schwieriger. Die Aufseher erwarten, dass die gesamten Informationen innerhalb der Bank vorhanden sind.

Banken sollten insbesondere im Blick behalten, dass sie durch IReF unweigerlich transparenter werden. Der erforderliche Detailgrad der Daten erlaubt deutlich mehr Einblicke in Prozesse und Situation eines Kreditinstituts, es wird geradezu „gläsern“. Das kann über die Datensammlung hinaus auch Anpassungen bei der Gesamtbanksteuerung notwendig machen, etwa bei der Wertberichtigungs-, Abschreibungs- oder Rückstellungspraxis.

Das Gerüst steht – Vorbereitungen starten

Der erste Entwurf der IReF-Verordnung ist für die erste Jahreshälfte 2022 geplant. Eine Reihe von Detailfragen ist noch offen. Spätestens 2024 soll das Regel-Paket fertig sein. Doch die Basis der Veränderungen steht fest, die Vorbereitung auf die Umstellung ist schon heute sinnvoll möglich – und dringend zu empfehlen, um ab 2027 für die neuen Vorgaben gerüstet zu sein.

Lesen Sie hier weitere Informationen zur Zukunft des Meldewesens für Banken.