Lieferkettengesetz im Finanzsektor: Die Lehren der Erstanwender

KPMG-Marktstudie: Umsetzung des Lieferkettengesetzes mit vielen Unsicherheiten verbunden

Keyfacts:

 

  • Vom 1. Januar 2024 an muss ein deutlich erweiterter Kreis von Finanzinstituten die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfüllen.
  • Um die Umsetzung in der Finanzbranche zu unterstützen, hat KPMG die Erfahrungen ausgewählter Erstanwender in einer Markterhebung zusammengetragen.
  • Einige Erkenntnisse: Auslegungsfragen, die Entwicklung neuer Prozesse und die Notwendigkeit einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit führen zu zahlreichen Herausforderungen.

Klare Orientierung und Rechtssicherheit: Das ist eines der herausragenden Ziele des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Mit ihm wurden in Deutschland erstmals gesetzlich normierte Pflichten für Unternehmen – einschließlich des Finanzsektors – zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt im eigenen Unternehmen sowie entlang der Lieferketten geschaffen.

Nachdem zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten vom LkSG betroffen waren, gilt das Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2024 auch für alle Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten. Es verpflichtet sie zu umfassenden Sorgfaltspflichten bei der Prävention und Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen und bei der Umweltverschmutzung in der Lieferkette.

Zudem müssen sie die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwachen, eine Beschwerdestelle einrichten und eine Grundsatzerklärung abgeben.

KPMG-Marktumfrage zeigt: Große Unsicherheit über das richtige Vorgehen

Eine Markterhebung von KPMG unter den Erstanwendern des Gesetzes in der deutschen Finanzindustrie Ende 2022 zeigt: Die gewünschte klare Orientierung und Rechtssicherheit waren insbesondere kurz für Anwendung des neuen Gesetzes noch nicht entstanden. Im Gegenteil: Bei den befragten Unternehmen des Finanzsektors – darunter fast alle großen deutschen Kreditinstitute – herrschte große Unsicherheit vor.

Insbesondere Auslegungsfragen sowie die Notwendigkeit, zahlreiche neue Prozesse zu entwickeln und dabei die Perspektiven und Bedürfnisse mehrerer Unternehmensbereiche einzubeziehen, stellen die Unternehmen vor enorme Herausforderungen – und das trotz diverser Unterstützungsleistungen durch das für die Umsetzung des LkSG zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das vor allem erst im Laufe von 2023 weitere Hilfestellung gegeben hat.

Licht und Schatten: Sieben zentrale Lehren aus der ersten Anwendungswelle

Mit unserer Markterhebung wollten wir vor allem wissen: Wie sind die Erstanwender bei der Umsetzung der Anforderungen des LkSG vorgegangen? Wer war involviert und wer hat eine führende Rolle übernommen? Wo lagen die größten Herausforderungen und wie wurden diese gemeistert?

Die zentralen Ergebnisse:

  1. An der Umsetzung der Anforderungen des LkSG sind nach Auskunft der Befragten zahlreiche Bereiche beteiligt, insbesondere Nachhaltigkeitsmanagement, Einkauf, Recht und Compliance. Darüber hinaus sind in vielen Fällen auch das Risiko- und Auslagerungsmanagement eingebunden, seltener die Revision.

 

  1. Bei rund der Hälfte der befragten Institute übernahm mit Blick auf das Portfolio der Zulieferer der Einkauf eine führende Rolle bei der Umsetzung des LkSG. Bei je rund einem Viertel lag die Federführung dagegen entweder im Nachhaltigkeitsmanagement oder bei der Compliance-Abteilung.

 

  1. Hohe Synergien mit bereits bestehenden Bereichen oder Prozessen sehen die Befragten insbesondere beim Beschwerdemanagement. Außerdem bestehen viele Synergien mit den Vergaberichtlinien des Einkaufs, insbesondere bei der Durchführung der geforderten Risikoanalysen für Zulieferer.

 

  1. Die Hälfte der befragten Institute sieht keine wesentlichen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken entlang ihrer Lieferketten. Relevante Risiken werden insbesondere in den Themenfeldern Arbeitsschutz, Entlohnung und Diskriminierung gesehen.

 

  1. Um die geforderte Risikoanalyse bei Zulieferern und im eigenen Geschäftsbereich durchzuführen, greift knapp die Hälfte der Befragten auf bestehende Prozesse zurück. Rund ein Drittel gab an, die bestehenden Methoden grundlegend erweitern zu müssen.

 

  1. Die größten Herausforderungen werden in der Orchestrierung der zahlreichen Bereiche und Aktivitäten für die Umsetzung, der korrekten Gesetzesauslegung, der zeitlich ambitionierten Umsetzungsfrist und der Verzahnung mit bestehenden Strukturen und Prozessen gesehen.

 

  1. Der Nutzen des LkSG liegt laut den Befragten insbesondere in einer höheren Transparenz für die Lieferkette sowie in einer besseren organisatorischen Verzahnung verschiedener Nachhaltigkeitsaktivitäten im Unternehmen. Positive Auswirkungen auf das Geschäft oder die Möglichkeit einer Reputationssteigerung werden nur von einer Minderheit gesehen.

 

Europäische Regulierung kommt: Anforderungen der CSDDD mitdenken

Insgesamt zeigt sich: Die Umsetzung des LkSG ist für Finanzinstitute trotz nachgeordneter Bedeutung im Vergleich mit Unternehmen der Realwirtschaft mit einer Fülle von inhaltlichen, prozessualen und methodischen Herausforderungen verbunden. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sie mit zahlreichen Auslegungsfragen einhergeht und eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit erfordert.

Gleichzeitig steht mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) das europäische Lieferkettengesetz vor der Tür. Mit großer Wahrscheinlichkeit bringt die europäische Regulierung zusätzliche Aspekte mit sich, die für eine Novellierung des deutschen Gesetzes sorgen werden. Es lohnt sich daher, bei der Umsetzung des LkSG bereits heute die Anforderungen der CSDDD im Auge zu behalten.

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