Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD

Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD

Fünf Tipps zur Umsetzung der Reportingrichtlinie für Versicherungsunternehmen

Keyfacts:

  • Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), bringt neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit sich.
  • Die Richtlinie stellt nicht nur europäische Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen, sondern möglicherweise auch deren Tochtergesellschaften mit Sitz außerhalb der EU.
  • Unsere Checkliste gibt fünf Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht.

Was versteht man unter der Corporate Sustainability Reporting Directive?

Im Rahmen der CSRD muss ein Unternehmen, das in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung in seinen Lagebericht aufnehmen, der neben dem Jahresabschluss und der Erklärung zur Unternehmensführung dem Jahresbericht beiliegt. In diesem Rahmen müssen die Unternehmen über Nachhaltigkeitsfragen nach dem Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ berichten.

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Ebene der finanziellen Berichterstattung zu heben. Hierzu soll:

  • die Zahl der Unternehmen, die über Nachhaltigkeitskennzahlen berichten, ausgeweitet werden (in der Europäischen Union von rund 12.000 auf über 50.000).
  • eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der Angaben durch die Vorgabe von rund 120 Kennzahlen und zusätzlichen qualitativen Angaben im Rahmen der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erfolgen.
  • die Zuverlässigkeit der Berichterstattung durch die vorgeschriebene begrenzte Sicherheit gesichert werden.

Für welche Organisationen gelten die Vorschriften der CSRD und wann tritt die Richtlinie in Kraft?

Die Anforderungen der Richtlinie werden schrittweise zwischen 2024 und 2028 eingeführt:

  • Europäische Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen, müssen im Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 in Übereinstimmung mit der CSRD berichten.
  • Europäische Versicherer, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen
    • mehr als 250 Mitarbeitende
    • abgeschlossene Bruttoprämien (GWP) von mehr als 40 Millionen Euro
    • Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro

müssen ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 gemäß der CSRD Bericht erstatten.

  • Bestimmte europäische Captive-Versicherer, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen
    • mehr als 10 Mitarbeitende
    • GWP von mehr als 700 Tausend Euro
    • Gesamtvermögen von mehr als 350 Tausend Euro

müssen ab 2027 für das Geschäftsjahr 2026 Bericht erstatten.

  • Nicht europäische Unternehmensgruppen, die in der EU in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen GWP von mehr als 150 Millionen Euro in der EU erzielten, müssen ab dem Geschäftsjahr 2028 Bericht erstatten.

Kurz gesagt: Da der Versicherungsmarkt global ausgerichtet ist und ein Versicherer in der EU zugelassen sein muss, um Zugang zum EU-Binnenmarkt zu erhalten, werden voraussichtlich nur wenige internationale Versicherungsgruppen von der CSRD ausgenommen sein.

Tipp 1: Daten als Chance sehen

Da in Zukunft mehr Unternehmen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsfragen verpflichtet sind, dürften die Verfügbarkeit und die Qualität der relevanten Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten zunehmen. Von den Versicherern wird erwartet, dass sie sowohl Produzenten als auch Konsumenten dieser Daten sind. Sie sollten die potenziellen Anwendungsmöglichkeiten der Daten für ihre Geschäftspartner (einschließlich beteiligter Unternehmen, Versicherungsnehmer, Rückversicherer, Lieferanten) über die Berichterstattung hinaus identifizieren und sie in die Entwicklung von Strategien (einschließlich Klimaübergangsplänen), die Risikoprüfung, das Risikomanagement und die Entscheidungsfindung des Vorstands integrieren.

Ausgestattet mit diesen Informationen können die Versicherer dann die Fortschritte überwachen, die sie im Hinblick auf ihre Verpflichtungen zur Verringerung ihrer finanzierten und versicherungsbezogenen Emissionen machen. Im Gegenzug sollten sie in der Lage sein, bessere Entscheidungen in Bezug auf Preisgestaltung, Underwriting und Produktdesign zu treffen, da sie diese Maßnahmen nutzen können, um die Risiken besser zu verstehen.

Tipp 2: Gruppenweite Strategie festlegen

Bevor ein Umsetzungsprogramm aufgesetzt wird, ist es wichtig, dass die Gruppe ein Scoping-Verfahren durchführt, das die Anwendung der CSRD-Anforderungen auf jede ihrer rechtlichen Einheiten berücksichtigt und eine gruppenweite Berichterstattungsstrategie festlegt. Dies kann auch dazu beitragen, die Verantwortlichkeiten sowohl auf Konzern- als auch auf lokaler Ebene festzulegen. Die Gruppe sollte auch untersuchen, ob Ausnahmen möglich sind und wie diese am effizientesten angewendet werden können.

Tipp 3: Wesentlichkeitsprüfung durchführen

Versicherer sollten eine Wesentlichkeitsprüfung durchführen, um die Nachhaltigkeitsbereiche zu ermitteln, über die sie berichten sollten. Eine wirksame Bewertung der Wesentlichkeit wird wahrscheinlich die Qualität des Berichts verbessern und es dem Unternehmen ermöglichen, sich auf die Bereiche zu konzentrieren, die für seine Stakeholder am wichtigsten sind, sowie dazu beitragen, die künftige Berichtslast zu verringern.

Tipp 4: Gap-Analyse für effiziente Berichterstattung

Versicherer sollten nicht nur die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten und Wertschöpfungsketten berücksichtigen, sondern auch, wo relevante Risiken und Chancen in Bezug auf ihre Zeichnungs- und Anlageportfolios bestehen könnten. Sie sollten eine detaillierte Gap-Analyse durchführen, um zu verstehen, welche Daten, Prozesse, Systeme und Technologien, Kontrollen, Ressourcen und Organisation erforderlich sind, inwieweit die bestehende Infrastruktur genutzt werden kann und was entwickelt und neu erstellt (oder gekauft und angepasst) werden muss, um die Berichterstattung auf effiziente Weise zu ermöglichen. Die Herausforderung für große internationale Konzerne wird wahrscheinlich in der Anpassung und Optimierung dieser Prozesse und Systeme liegen.

Tipp 5: Nachhaltigkeitsberichterstattung ganzheitlich umsetzen

Versicherer sollten bedenken, dass die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts nur ein Aspekt des Wandels ist, der innerhalb der Organisation stattfinden muss. Die Versicherer müssen einen Zielzustand entwickeln, der die folgenden Schlüsselfragen beantwortet:

  • Welche Kennzahlen wollen wir extern berichten, um unsere Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu präsentieren und welche davon betrachten wir als unsere KPIs?
  • Verfügen wir über geeignete und einheitliche Definitionen und eine Governance, die die künftigen Änderungen dieser Kennzahlen unterstützt?
  • Welches Betriebsmodell sollte zur Unterstützung dieser Berichterstattung eingerichtet werden, einschließlich Überlegungen zu Rollen und Verantwortlichkeiten, Rechenschaftspflichten und Strukturen, wie Kompetenzzentren und/oder gemeinsam genutzten Diensten?
  • Welche umfassenden Daten- und Systemlösungen sind erforderlich, um die Berichterstattung über diese Kennzahlen sowohl intern als auch extern zu ermöglichen?
  • Verfügen wir über einen Kontrollrahmen für unsere nicht finanzielle Berichterstattung und welche Sicherheit (intern und extern) benötigen wir für diese Kennzahlen?
  • Welche Managementinformationen benötigen wir intern, um unsere Fortschritte im Vergleich zu den Prognosen zu verfolgen und wie sieht die erforderliche Kadenz für jeden Aspekt von ESG aus?