Neue EBA-Leitlinien: Erweiterte Anforderungen an die interne Governance
Governance-, Resilienz- und Nachhaltigkeitsvorgaben erhöhen den Druck auf Banken.
Keyfacts :
- Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) verschärft die Anforderungen an interne Governance mit unmittelbaren Folgen für Aufbau- und Ablauforganisation von Instituten.
- Die neuen Leitlinien greifen zentrale Regelwerke wie CRD VI, DORA und ESG-Vorgaben auf und führen sie governance-seitig zusammen.
Mit dem im August 2025 veröffentlichten Konsultationsentwurf zu den EBA-Leitlinien zur internen Governance konkretisiert die Aufsicht ihre Erwartungen an Führungsstrukturen, Kontrollfunktionen und Risikokultur. Die Anpassungen spiegeln im Wesentlichen die aktuellen regulatorischen Anforderungen der Capital Requirements Directive (CRD) VI- und dem Digital Operational Resilience Act (DORA) wider.
Die Veröffentlichung der EBA-Leitlinien zur Internen Governance soll in 2026 mit einer Umsetzungsfrist von lediglich sechs Monaten erfolgen.
Für wen gelten die neuen Vorgaben?
Die Leitlinien gelten für alle EZB-beaufsichtigen Institute.
Bedeutende Institute (Significant Institutions, SI) müssen die Anforderungen unmittelbar und vollständig umsetzen. Weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions, LSI) setzen sie in Deutschland über die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) um – unter Berücksichtigung von Größe, Geschäftsmodell und Komplexität.
Governance als Frühindikator für strukturelle Risiken
Unklare Zuständigkeiten, formale Kontrollfunktionen ohne echte Unabhängigkeit oder fehlende Transparenz in Entscheidungswegen zeigen Schwächen in der Governance und gelten zunehmend als Indikator für erhöhte Compliance-Risiken.
Institute sollten die Leitlinien daher nicht isoliert betrachten, sondern ihre Governance-Strukturen insgesamt hinterfragen und gegebenenfalls weiterentwickeln.
Leitungsorgan: Verantwortung klar zuordnen
Ein Schwerpunkt der Leitlinien liegt auf der Rolle des Leitungsorgans. Verantwortlichkeiten sollen klarer definiert und transparent dokumentiert werden – auch gegenüber der Aufsicht.
Konkret erwartet die EBA:
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Robuste lokale Governance-Struktur
Nachweis einer robusten Governance-Struktur mit ausreichenden Ressourcen, klaren Entscheidungsbefugnissen und unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips
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Lokale Geschäftsleitung mit Doppelspitze
Ernennung von mindestens zwei lokalen Geschäftsleiter:innen, mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Leitungsorgane in EU-Instituten
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Lokales Managementgremium bei erhöhtem Risiko
Einrichtung eines lokalen Management Committees bei besonders bedeutenden oder risikorelevanten Zweigniederlassungen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leitung und Aufsicht
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Ausreichende zeitliche und fachliche Ausstattung
Sicherstellung, dass Geschäftsleiter:innen und Schlüsselfunktionen über ausreichend Zeit, die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen
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Umgang mit Interessenkonflikten in Kontrollfunktionen
Nachweis und Bewertung möglicher Interessenkonflikte
Für international tätige Institute bedeutet dies einen spürbaren Perspektivwechsel. Die Governance in Drittstaatenzweigstellen lässt sich nicht mehr ausschließlich zentral steuern, sondern muss lokal tragfähig ausgestaltet sein. Bestehende Strukturen sollten daher kritisch überprüft werden.
Schärfung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
Die Aufsicht präzisiert ihre Erwartungen an Compliance-, Risikomanagement- und Revisionsfunktionen deutlich. Ziel ist es, Interessenkonflikte konsequent zu vermeiden und sicherzustellen, dass Kontrollfunktionen ihre Aufgaben unabhängig, wirksam und mit ausreichendem Gewicht im Institut wahrnehmen können.
Dies umfasst unter anderem:
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Schutz vor Interessenkonflikten bei Leitungsfunktionen
Etablierung geeigneter Schutz- und Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, sofern eine interne Kontrollfunktion von einem Mitglied des Leitungsorgans ausgeübt wird
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Stärkung der Stellung von Kontrollfunktionen
Die Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen soll über ausreichende Befugnisse und Verankerung in einer Stellung mit direkter Berichterstattung an das Leitungsorgan sichergestellt werden
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Vergütung unter Aufsicht des Leitungsorgans
Das Leitungsorgan soll die Vergütung der Leitung der internen Kontrollfunktionen direkt überwachen
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Dokumentation bei Zusammenlegung von Funktionen
Entscheidungen zur Zusammenlegung der Risiko- und Compliance-Funktion unter einer leitenden Person sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Dabei ist sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für beide Funktionen und die erforderliche Eignung vorhanden ist.
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Unabhängige Leitung der Compliance-Funktion
An der Spitze der Compliance-Funktion muss ein unabhängiger leitender Angestellter stehen, der seine Aufgaben ohne Einflussnahme wahrnehmen kann.
Insbesondere bei historisch gewachsenen Strukturen oder bei der Zusammenlegung von Kontrollfunktionen müssen die Institute prüfen, ob die Unabhängigkeit auch faktisch gewährleistet ist. Eine klare organisatorische Verankerung, transparente Vergütungsmechanismen und direkte Berichtswege an das Leitungsorgan werden zunehmend zu entscheidenden Faktoren für die aufsichtliche Beurteilung.
Integration von ESG-Risiken
Umwelt-, Sozial- und Governance (ESG)-Aspekte rücken stärker in den Fokus der aufsichtlichen Erwartungen. Die EBA verdeutlicht, dass ESG-Risiken nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern fester Bestandteil der strategischen Steuerung, des Risikomanagements und der Governance-Strukturen von Instituten sein müssen.
Die Mitglieder des Vergütungsausschusses müssen daher über angemessene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um die Auswirkungen von ESG-Faktoren auf die Vergütungsanreize und Risikobereitschaft des Instituts beurteilen zu können. Dabei ist auch die Bewertung des Risikoausschusses zu berücksichtigen.
ESG-Aspekte müssen somit stärker als bislang in bestehende Steuerungs- und Vergütungssysteme eingebunden werden. Zudem rücken die Entwicklung von Überwachungs- und Steuerungskonzepten sowie die Verankerung quantifizierbarer ESG-Ziele in der Geschäftsstrategie in den Fokus.
Entscheidend ist, dass ESG-Risiken konsistent in das kurz- und langfristige Risikomanagement integriert werden.
ESG-Reporting-Tools als strategischer Hebel
Ein strukturiertes, digital unterstütztes ESG-Reporting reduziert den manuellen Aufwand deutlich, senkt Fehlerquoten und verkürzt Durchlaufzeiten spürbar. Validierungen erfolgen automatisiert, Abstimmungen werden nachvollziehbar und die Konsistenz zwischen Risiko-, Kredit- und Nachhaltigkeitsdaten steigt messbar.
Jetzt mehr erfahren.Digitalisierung, IKT-Risiken und Business Continuity
Digitale Abhängigkeiten gehören inzwischen zu den zentralen Risikotreibern im Finanzsektor. Entsprechend rückt die Aufsicht das Management von Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT) sowie die Sicherstellung der operativen Widerstandsfähigkeit stärker in den Fokus der Governance.
Die Anforderungen aus dem Digital Operational Resilience Act (DORA) sind zu integrieren.
Dies umfasst unter anderem:
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Integration von Cyber- und IKT-Risiken in die strategische Steuerung
Cyber- und IKT-Risiken sind systematisch in die strategische Steuerung und das Risikomanagement zu integrieren.
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Sicherstellung operativer Resilienz gemäß DORA
Sicherstellung einer robusten operativen Resilienz im Einklang mit regulatorischen Vorgaben wie DORA
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Stärkung des Business-Continuity-Managements
Das Business-Continuity-Management ist so zu gestalten, dass kritische Geschäftsprozesse auch bei schwerwiegenden IT-Störungen oder Cyberangriffen aufrechterhalten oder zeitnah wiederhergestellt werden können.
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Steuerung von Drittanbieter- und Cloud-Risiken
Risiken aus Drittanbieterbeziehungen, insbesondere bei Cloud-Diensten, sind angemessen zu überwachen und in die Governance- und Risikosteuerung einzubeziehen.
Banken sollten jetzt ganzheitlich nachschärfen
Die geänderten EBA-Leitlinien zur internen Governance markieren einen weiteren Schritt hin zu klaren, transparenten und besser überprüfbaren Governance-Strukturen im Finanzsektor und sollten von Instituten im Kontext der weiteren regulatorischen Schwerpunkte für 2026 frühzeitig berücksichtigt werden.
Das sind die regulatorischen Megathemen für Banken 2026
Trotz aller Diskussionen über Entbürokratisierung und Vereinfachungen bleibt das Jahr von tiefgreifenden Veränderungen geprägt. Die Anforderungen an Kapital, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Zahlungsverkehr und Geldwäscheprävention verändern sich weiterhin sehr dynamisch – und verlangen von Instituten eine konsequente strategische und operative Weiterentwicklung.
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