Unsere NIS-2-Checkliste für Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister
Da viele operative Vorgaben für Finanzunternehmen durch DORA abgedeckt sind, konzentrieren sich die originären NIS-2-Pflichten auf Registrierung, Governance und nationale Anforderungen. Unsere Checkliste zeigt, welche Schritte jetzt wirklich relevant sind.
1. Klassifizierung und Betroffenheit prüfen
Trotz des DORA‑Vorrangs müssen Institute prüfen, ob sie unter die Kategorien „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtungen nach dem BSIG fallen. Zu prüfen sind:
- Einstufung gemäß Sektor „Finanz- und Bankwesen“ (NIS‑2/BSIG)
- Erreichen der Schwellenwerte (Beschäftigte/Umsatz/Bilanzsumme)
- Betroffenheit gruppeninterner IT‑Dienstleister
Wichtig: Auch wenn operative Sicherheitsanforderungen durch DORA abgedeckt sind, bleibt die Einstufung nach BSIG weiterhin notwendig.
2. Registrierungspflicht beim BSI erfüllen
Die Registrierungspflicht gemäß BSIG gilt ausdrücklich auch für DORA‑regulierte Finanzunternehmen. Was zu tun ist:
- Registrierung beim BSI innerhalb der gesetzlichen Frist – innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Betroffenheit
- Nutzung des vom BSI bereitgestellten Registrierungsportals
- Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson
Wichtig: Der DORA-Vorrang verdrängt diese Pflicht nicht. Eine verspätete Registrierung kann zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.
3. Schnittstellen zwischen DORA und NIS‑2 betrachten
Doppelregulierung entsteht insbesondere bei:
- IKT-Drittdienstleistern, die selbst als NIS-2-Einrichtung gelten können
- Konzernen mit IT-Tochtergesellschaften
- Dienstleistern, die sowohl horizontal (NIS‑2) als auch sektorspezifisch (DORA) betroffen sind
Daher gilt es folgendes umzusetzen:
- Klare Trennung der Pflichten:
a) DORA: operative Resilienz, Vorfallmeldung, Tests, Auslagerungen
b) NIS-2: Organisation, Registrierung, Governance, nationale Prozesse - Verträge mit IKT-Drittanbietern überarbeiten
- Verantwortlichkeiten im Outsourcing-Management definieren
Wichtig: IKT-Dienstleister müssen damit rechnen, sowohl NIS-2- als auch DORA-Pflichten nachweisen zu müssen.
4. DORA als primären Pflichtenkatalog umsetzen
Umsetzung der DORA-Vorgaben zu:
- IKT-Risikomanagement
- Behandlung und Meldung signifikanter IKT-Vorfälle
- Resilienz-Tests
- Steuerung von IKT-Drittdienstleistern
Wichtig: Sicherstellen, dass diese Pflichten vollständig und nachweisbar erfüllt werden, da sie insoweit die entsprechenden NIS-2-Pflichten verdrängen (§ 28 Abs. 6 BSIG).
Dieser Text entstand unter Mitwirkung von Finja Hage.