Änderung des aufsichtlichen Berichtsrahmen für Wertpapierfirmen durch die EBA
Die EBA hat am 3. Dezember 2024 Änderungen an ihrem endgültigen Entwurf der technischen Durchführungsstandards (ITS) für die aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegung von Wertpapierfirmen veröffentlicht.
Die ITS zur Berichterstattung und Offenlegung von Wertpapierfirmen sieht vor, dass Wertpapierfirmen sich dafür entscheiden könnten, dieselben Informationen – wie in den COREP-Vorlagen dargelegt – wie Kreditinstitute zu melden. Formal wurde die Angleichung an die Berichterstattung von Kreditinstituten durch Hinzufügen von Querverweisen auf die geltenden ITS zur aufsichtlichen Berichterstattung von Kreditinstituten erreicht.
Infolge der mit der CRR3 eingeführten Änderungen war es notwendig, die in den ITS enthaltenen Verweise für die Meldung von Wertpapierfirmen zu aktualisieren. Die Änderungen betreffen die aufsichtlichen Meldeanforderungen für das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko (K-NPR) und das Risiko von Kreditbewertungsanpassungen (CVA).