Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht Fragen und Antworten zur risikobasierten Vorgehen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Am 19. Februar 2025 hat das BAFA die o.g. Fragen und Antworten veröffentlicht.
Das LkSG und auch die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) sehen vor, dass Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten risikobasiert vorgehen. Das heißt, sie sollen Risiken und Maßnahmen priorisieren und dabei die Risikodisposition ihrer Zulieferer in der Lieferkette berücksichtigen. Die nachfolgenden Maßgaben beziehen sich auf Fragen zum risikobasierten Vorgehen, die dem BAFA häufig gestellt werden, und berücksichtigen bereits teilweise Anforderungen der CSDDD. Die „FAQ zum risikobasierten Vorgehen“ finden Sie hier.