BAFA veröffentlicht Hinweis zu Vereinfachungen für Unternehmen beim Lieferkettengesetz
Im Koalitionsvertrag ist eine deutliche Entbürokratisierung des LkSG vereinbart. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 3. September für eine Novellierung des LkSG hatte die Bundesregierung die erforderliche rechtliche Grundlage hierfür angestoßen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben darauf hin am 26. September 2025 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die derzeit im Gesetz verankerte Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten. Lesen Sie mehr dazu und den seitens der BAFA vorgesehenen Erleichterungen in dem Hinweis vom 1. Oktober 2025 unter diesem Link.