BaFin aktualisiert Umsetzungshinweise zu DORA

Die BaFin hat am 19. September 2024 die Mindestvertragsinhalte aus ihrer Aufsichtsmitteilung zum IT-Risikomanagement und IT-Drittparteienrisikomanagement aktualisiert. Außerdem sind alle Informationen zu diesem Thema nun auch in englischer Sprache verfügbar.

Anlass für die Aktualisierung ist die Veröffentlichung des finalen Berichts zum RTS-Entwurf zur Untervergabe von IKT-Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen (Artikel 30 Absatz 5 DORA). Die aktuelle Fassung ist auf der BaFin-Info-Seite zum Digital Operational Resilience Act (DORA) verfügbar.
Die BaFin hat ihre Aufsichtsmitteilung sowie die dazu gehörigen Informationen auch ins Englische übersetzt, um einen möglichst großen Kreis an Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern zu unterstützen.
Auf ihrer Info-Seite stellt die BaFin die wichtigsten Informationen zu DORA und der Umsetzung des Regelwerks zusammen. Die Seite soll laufend aktualisiert und erweitert werden.